Auffahrunfall?
Hallo,
mir ist gerade leider ein Auffahrunfall passiert.
Situation, eine Auffahrt einer Kraftfahrtstraße wo die Kurve nicht einzusehen ist, wegen vielen Büschen.
100m vor mir war ein Auto, also weit entfernt, fuhr auch rechts rein, bin deshalb in der 50er Zone ca. 30 km/h gefahren
Dort ist ein Fußgängerweg, wo die Fußgänger Vorfahrtgewähren müssen.
Ungünstigerweise hielt ein Auto dort, trotz Steigung und ließ den Fußgänger durch, das Auto danach eine ältere Dame ließ leider 20m Abstand zum vorderen Auto, direkt an der recht scharfen Kurve
Leider, als ich die Kurve nahm, hatte ich leider kaum Zeit zu bremsen.
Kann die Person die dort gehalten hat für den Fußgänger wegen der ungünstigen Straßensituation mit haftbar gemacht werden? - vermute zwar nicht, hätte aber den Unfall nur verhindern können, wenn ich nur 10km/h gefahren wäre...
Die Person ist einfach weggefahren.
Sorry fürs erklären, ist nicht so einfach.
Vielen Dank
6 Antworten
Du musst natürlich so fahren, dass du jederzeit rechtzeitig bremsen kannst. Das hätte anstatt ein Auto auch ein Mensch sein können. Die Schuld ist alleine bei dir
Eher nicht. Dass man nicht rechtzeitig zum Stehen kommt heißt das man zu schnell war, richtig wäre nur so schnell zu fahren dass man innerhalb des einsehbaren Bereichs halten kann.
Hallo
Dort ist ein Fußgängerweg, wo die Fußgänger Vorfahrtgewähren müssen.
Ungünstigerweise hielt ein Auto dort, trotz Steigung und ließ den Fußgänger durch,
Was ist denn das für ein Unsinn? Auf einem Fußgängerweg haben die Fußgänger Vorrang und die Autos müssen stehen bleiben auch wenn es in einer Steigung ist.
Gruß HobbyTfz
Fußgänger extra ein Vorfahrt gewähren Schild
Ebenfalls Unsinn, so etwas gibt es nicht in der StVO für Fußgänger
Kann mir nicht vorstellen dass bei einem Fußgängerübergang die Autos Vorrang haben
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Das beinhaltet auch immer rechtzeitig zum Stehen zu kommen, wenn ein Hindernis auftaucht. Besonders oder gerade bei/vor unübersichtlichen Kurven.
Habe ich jedenfalls so in der Fahrschule gelernt
hätte aber den Unfall nur verhindern können, wenn ich nur 10km/h gefahren wäre…
.dies wäre wohl dann der Situation entsprechende maximale Geschwindigkeit gewesen.
Siehe StVO §3 Abs.1 Satz 4:
Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann
Das weiß ich zwar auch, dass es theoretisch so ist, aber diese Ecke kann man eben nicht nur 10km/h fahren, das ist nicht ohne Grund eine 50km/h Straßen Auffahrt.
dass es theoretisch so ist,
Sichtfahrgebot ist nicht nur theoretisch so, sondern im Falle eines Unfalles auch praktisch so, denn niemand anderer ist für dein Fehlverhalten in der Situation verantwortlich.
nicht ohne Grund eine 50km/h Straßen Auffahrt
Was aber nicht betreut, dass du zwingend 50Km/h fahren musst.
Da ist für die Fußgänger extra ein Vorfahrt gewähren Schild, da dort 50km/h erlaubt und die Ecke schwer einzusehen ist.