Für welche Straftaten gibt es laut Scharia die Todesstrafe?

2 Antworten

Laut einem authentischen Hadith bei Bukhari darf ein Muslim nur in drei Fällen getötet werden:

6878 - ... ‘Abdullāh berichtete, dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Friede auf ihm, sagte: ”Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allāh, darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ 

Quelle: https://d1.islamhouse.com/data/de/ih_books/single/de_Auszuege_aus_Sahih_Al_Bukhari.pdf (S. 546)

Im Koran selbst kommt die Steinigung für Ehebruch sowie die Todesstrafe für Apostasie nicht vor, wohl aber die Todesstrafe bei Mord und Raubmord (Sure 5,33). Mord ist ja ein Verbrechen mit Wiedervergeltung, jedoch ruft der Koran intensiv dazu auf, von der Rache Abstand zu nehmen.

auf fast alles steht doch die Todesstrafe