Auf Kreuzung überholt, a Verstoß?
Moin zusammen, Stande heute als 2. an einer Ampel auf einer Kreuzung um nach links abzubiegen, vor mir ein Transporter der in schrittgeschwindigkeit angefahren ist und auch auf der geraden nicht viel schneller wurde, habe dann bei durchgezogener Linie überholt (dumm, ich weiß) dann ging Blaulicht hinter mir an und die Polizei hat mich angehalten um dieses an die Bußgeldstelle weiterzuleiten. Im Internet steht sehr viel aber nichts genaues zu meinem Fall. Auf der Kreuzung kam niemand entgegen weswegen ich eine Gefährdung ausschließe, auch der überholende wurde nicht gefährdet. Ging lediglich um die Linie - dieses wäre laut Bußgeldkatalog 30€ Strafe, wenn man das Vergehen allerdings mit Probezeit googelt steht es ist ein A-Verstoß. Ebenso steht alles was unter 60€ Bußgeld oder einem Punkt liegt ist kein Verstoß,. Was stimmt denn nun und was erwartet mich?
1 Antwort
Die Situation, die du beschreibst, hat mehrere Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Du hast eine durchgezogene Linie überfahren, was in der Regel ein Verstoß gegen §41 StVO ("Vorgeschriebene Fahrtrichtung") ist. Das Überfahren einer durchgezogenen Linie gilt in Deutschland als Ordnungswidrigkeit, die normalerweise mit einem Bußgeld von 30 € geahndet wird, wenn keine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.
Allerdings kommt es bei dir offenbar auf einen wichtigen zusätzlichen Punkt an: die Probezeit. Während der Probezeit werden Verstöße in A- und B-Verstöße unterteilt:
- A Verstöße sind schwerwiegende Verkehrsverstöße, z. B. das Überholen bei unklarer Verkehrslage, das Missachten von Vorfahrt oder das Fahren unter Einfluss von Alkohol.
- B Verstöße sind weniger schwerwiegende Verstöße, z. B. technische Mängel am Fahrzeug.
Wenn das Überholen als schwerwiegender Verstoß (A-Verstoß) gewertet wird, könnte das zu einer Verlängerung deiner Probezeit um 2 Jahre und einer Teilnahme an einem Aufbauseminar führen. Bei einem einfachen Verstoß ohne Gefährdung (wie in deinem Fall, wenn die Polizei keine Gefährdung festgestellt hat), ist es möglich, dass dies nur als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet wird und nicht als A Verstoß gilt.
Das entscheidende Kriterium ist also, ob die Polizei deinen Verstoß als gefährlich eingestuft hat oder nicht. Da die Grenze für A-Verstöße bei Bußgeldern ab 60€ oder mit Punkten liegt, und du erwähnt hast, dass keine Gefährdung vorlag, könnte es durchaus sein, dass dies als einfacher Verstoß behandelt wird und nur das Bußgeld fällig wird.
Vielen lieben Dank für deine super ausführliche und sachliche Antwort. Ich bereue diesen Fehler und habe denke ich auch ohne A-Verstoß genug draus gelernt. Es eilig zu haben ist immerhin kein Grund so zu fahren. Es war eine sehr übersichtliche Kreuzung wo man den kompletten Verkehr der mit hätte entgegenkommen können einsehen konnte und auch nur deshalb habe ich überholt, weshalb ich mir schwer vorstellen kann das mir eine Gefährdung vorgeworfen wird. Auch belehrt wurde ich von der Polizei nicht und es kam ebend nur die Aussage das sie dieses an die Bußgeldstelle weiterleiten und mir ebend keine Auskunft über die Konsequenzen geben können. Auch dies spricht ja ebend nicht dafür das die Beamten eine Gefährdung gesehen haben, auch diese haben ja immerhin unmittelbar mit Blaulicht überholt um mich anzuhalten. Ich frage mich nur weshalb dann auf einigen Seiten steht das überfahren der durchgezogenen Linie immer ein a-Verstoß ist. Gibt es evtl. einen Paragrafen oder Ähnliches der dieses regelt? Liebe Grüße