Auf Klassenfahrt Toilette zerstört, muss ich bezahlen?
Vorgeschichte:
Ich bin 15 Jahre alt und habe auf meiner Klassenfahrt einen Plastik Toilettendeckel ausversehen angerissen. Als die Lehrer dass herausgefunden haben, sind sie in unser Zimmer gekommen und haben gesagt, dass es ihnen egal ist wer es war, der Schaden ( angeblich 50€ ) jedoch noch am selben Tag bezahlt werden muss. Danach ist die Lehrerin sofort wieder aus dem Zimmer gegangen. Ich bin daraufhin zu einem der Lehrer gegangen und habe natürlich gesagt dass ich es (ausversehen) kaputt gemacht habe. Die 50€ konnte ich in dem Moment ( 20 Minuten vor Abfahrt nach Hause ) nicht aufweisen, und eine der Lehrerinnen hat, ohne Absprache zu mir, der Jugendherberge 50€ vorgestreckt. Meine Mutter wurde zu diesem Zeitpunk auch noch nicht von den Lehrern informiert.
Bei Ankunft an unserer Schule haben die Lehrer mit meiner Mutter gesprochen. Ein Lehrer hat gesagt, dass ich den Toilettensitz zerstört habe, und die Lehrerin die 50€ zurück will. Wir haben eine Quittung von der Jugendherberge erhalten.
Jetzt drängen die Lehrer mich, die 50€ zu bezahlen, meine Mutter weigert sich aber, da sie es nicht einsieht, dass die Lehrer machen können was sie wollen.
Ich frage mich jetzt, wie die Rechtsgrundlage dazu ist, ob ich, oder meine Mutter die 50€ für den Plastiksitz bezahlen müssen.
Meine Mutter weigert sich, das ganze mit der Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Und ich würde ungerne mein weniges Taschengeld verschwenden.
ERGEBNIS:
Nicht meine Eltern, weder ich muss für den Schaden aufkommen. Die Lehrerin welche den Schaden bezahlt hat, hat dies ohne jegliche Rechnung von der Jugendherberge getan. Sie hat nur eine Zahlungsbestätigung (Quittung) erhalten, welche für mich Rechtlich keine Bedeutung hat.
Die Lehrer wollten so schnell wie möglich, ohne viel Aufwand dieses Thema beenden, und haben sich entschieden, Inoffiziell zu handeln. Somit liegt keine Rechnung vor, die ich begleichen muss, da die Lehrerin dem Inhaber Theoretisch Freiwillig 50€ Bargeld in die Hand gedrückt hat.
Die Schule hat mir ein Schreiben geschickt, indem ich aufgefordert werde, dass Geld der Lehrerin zurückzuzahlen, wenn nötig mit der Haftpflicht. Jedoch kann man, ohne zum Beispiel eine Rechnung, die Versicherung nicht einfach anschreiben und Geld fordern. Ich werde nicht für das Fehlverhalten der Lehrer aufkommen.
Das ganze ist jetzt auch schon eine ganze Weile her, und außer den nervigen Fragen und Drohungen von den Lehrern wird, denke ich, nichts mehr kommen.
Danke an alle, die Sachliche Kommentare geschrieben haben und mir so geholfen haben, schade dass so viele Personen geantwortet haben, welche keine Ahnung haben.
8 Antworten
Für den Schaden mußt Du grundsätzlich aufkommen.
Die Verhaltensweisen der Lehrer war Deiner Beschreibung zufolge jedoch nicht korrekt.
Eventuell ist die Schule für solche Sache versichert oder Du bist es über die Erziehungsberechtigen.
Bitte wende Dich deshalb an diese!
Habe ich doch! Von anfang an! Jedoch weigert sich meine Mutter bis jetzt, das ganze mit der Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Das hätte ich in meiner frage noch mehr Thematisieren sollen.
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Tatsächlich muss man Dinge, die man beschädigt, ersetzen. Wer soll es denn sonst tun?
Klar! Mir geht es eher um das vergalten der Lehrer. Offiziell hat die Lehrerin der Jugendherberge einfach so privat Geld in die Hand gedrückt. Danke für die Antwort.
Ich hätte in meiner Frage mehr Thematesieren sollen, das sich meine Mutter bis jetzt weigert, das ganze mit der Haftpflichtversicherung abzuwickeln, ich wollte viele Antworten sammeln, um meine Mutter zu überreden, da ich ungerne mein weniges Taschengeld verschwenden würde. Danke für die Antwort!
Aus versehen habe ich gerade eine Mutter mit Kinderwagen, die einfach ohne Zebrastreifen und Ampel über die Straße gelaufen ist, ohne zu gucken totgefahren.
Ich sehe das überhaupt nicht ein...
merkst du was?
Du hast etwas kaputt gemacht ob absichtlich oder nicht, du haftest, fertig. Dafür hat man eine Privathaftpflichtversicherung.
Das rechtfertigt jedoch nicht das Verhalten der Lehrer: Bargeld unabgesprochen an die Jugendherberge geben, nicht mit den Schülern sprechen, geschweige denn mit den Eltern. In einem Zimmer mit 5 Jungs Emotional Druck aufbauen, damit irgendjemand bezahlt, annehmen ich habe es mutwillig zerstört usw.
Ja natürlich musst du nen schaden den du gemacht hast bezahlen. So funktioniert das.
Der schaden wird wohl direkt von der jungendherberge in der rechnung an die schule geltend gemacht worden sein. Sprich: Die haben das einfach auf deren rechnung gesetzt. Das dürften die soweit ich weiss durchaus prinzipiell tun.
Wenn die schule dann den schaden bezahlt. Kann sie das Geld von dir entsprechend wieder fordern weil du ja entsprechend der schule den schaden gemacht hast.
Wichtig: Deine mum muss den schaden nicht unbedingt bezahlen. Du musst. Im Zweifelsfall müssen sie den enstprechend einklagen.
Danke das du mich aufklärst, werde ich tun.