Auf Klassenfahrt Toilette zerstört, muss ich bezahlen?


24.01.2025, 11:44

Meine Mutter weigert sich, das ganze mit der Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Und ich würde ungerne mein weniges Taschengeld verschwenden.


25.01.2025, 15:42

ERGEBNIS:

Nicht meine Eltern, weder ich muss für den Schaden aufkommen. Die Lehrerin welche den Schaden bezahlt hat, hat dies ohne jegliche Rechnung von der Jugendherberge getan. Sie hat nur eine Zahlungsbestätigung (Quittung) erhalten, welche für mich Rechtlich keine Bedeutung hat.

Die Lehrer wollten so schnell wie möglich, ohne viel Aufwand dieses Thema beenden, und haben sich entschieden, Inoffiziell zu handeln. Somit liegt keine Rechnung vor, die ich begleichen muss, da die Lehrerin dem Inhaber Theoretisch Freiwillig 50€ Bargeld in die Hand gedrückt hat.

Die Schule hat mir ein Schreiben geschickt, indem ich aufgefordert werde, dass Geld der Lehrerin zurückzuzahlen, wenn nötig mit der Haftpflicht. Jedoch kann man, ohne zum Beispiel eine Rechnung, die Versicherung nicht einfach anschreiben und Geld fordern. Ich werde nicht für das Fehlverhalten der Lehrer aufkommen.

Das ganze ist jetzt auch schon eine ganze Weile her, und außer den nervigen Fragen und Drohungen von den Lehrern wird, denke ich, nichts mehr kommen.

Danke an alle, die Sachliche Kommentare geschrieben haben und mir so geholfen haben, schade dass so viele Personen geantwortet haben, welche keine Ahnung haben.

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Für den Schaden mußt Du grundsätzlich aufkommen.

Die Verhaltensweisen der Lehrer war Deiner Beschreibung zufolge jedoch nicht korrekt.

Eventuell ist die Schule für solche Sache versichert oder Du bist es über die Erziehungsberechtigen.

Bitte wende Dich deshalb an diese!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

ComBee 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 11:17

Danke das du mich aufklärst, werde ich tun.

DasOrakel  24.01.2025, 11:24
@ComBee

Auf den Gedanken, Dich damit sofort an die Erziehungsberechtigten zu wenden, solltest Du auch alleine kommen können :)

ComBee 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 11:28
@DasOrakel

Habe ich doch! Von anfang an! Jedoch weigert sich meine Mutter bis jetzt, das ganze mit der Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Das hätte ich in meiner frage noch mehr Thematisieren sollen.

§ 823 Abs. 1 BGB

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Tatsächlich muss man Dinge, die man beschädigt, ersetzen. Wer soll es denn sonst tun?


ComBee 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 11:11

Klar! Mir geht es eher um das vergalten der Lehrer. Offiziell hat die Lehrerin der Jugendherberge einfach so privat Geld in die Hand gedrückt. Danke für die Antwort.

ComBee 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 11:42
@Oponn

Ich hätte in meiner Frage mehr Thematesieren sollen, das sich meine Mutter bis jetzt weigert, das ganze mit der Haftpflichtversicherung abzuwickeln, ich wollte viele Antworten sammeln, um meine Mutter zu überreden, da ich ungerne mein weniges Taschengeld verschwenden würde. Danke für die Antwort!

Aus versehen habe ich gerade eine Mutter mit Kinderwagen, die einfach ohne Zebrastreifen und Ampel über die Straße gelaufen ist, ohne zu gucken totgefahren.

Ich sehe das überhaupt nicht ein...

merkst du was?

Du hast etwas kaputt gemacht ob absichtlich oder nicht, du haftest, fertig. Dafür hat man eine Privathaftpflichtversicherung.


ComBee 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 11:03

Das rechtfertigt jedoch nicht das Verhalten der Lehrer: Bargeld unabgesprochen an die Jugendherberge geben, nicht mit den Schülern sprechen, geschweige denn mit den Eltern. In einem Zimmer mit 5 Jungs Emotional Druck aufbauen, damit irgendjemand bezahlt, annehmen ich habe es mutwillig zerstört usw.

Hafnafir  24.01.2025, 11:08
@ComBee

Mimimimi. Übernimm Verantwortung für dein Tun

ComBee 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 11:11
@Hafnafir

Danke für deinen unfassbar unsachlichen Kommentar.

Hafnafir  24.01.2025, 11:14
@ComBee

Ich bleibe dabei, du versuchst dein Fehlverhalten zu entschuldigen und dich rauszureden. Wenn Deine Mutter nicht zahlt, gib dein iPhone in Zahlung und bezahl selber.

Ja natürlich musst du nen schaden den du gemacht hast bezahlen. So funktioniert das.

Der schaden wird wohl direkt von der jungendherberge in der rechnung an die schule geltend gemacht worden sein. Sprich: Die haben das einfach auf deren rechnung gesetzt. Das dürften die soweit ich weiss durchaus prinzipiell tun.

Wenn die schule dann den schaden bezahlt. Kann sie das Geld von dir entsprechend wieder fordern weil du ja entsprechend der schule den schaden gemacht hast.

Wichtig: Deine mum muss den schaden nicht unbedingt bezahlen. Du musst. Im Zweifelsfall müssen sie den enstprechend einklagen.


ComBee 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 11:15

Danke!