Auf der Arbeit (Kanzlei) Kreuzschmuck?
Ja oder eher nein?
Das Ergebnis basiert auf 24 Abstimmungen
11 Antworten
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Ja klar, warum denn auch nicht, hab ich schon öfter bei Frauen in kanzleien an der Rezeption gesehen.. (als ich bei der Post Ausbildung gemacht habe musste ich die Post immer in die Kanzlei bringen und dort persönlich abgeben) sollte nur nicht zu viel sein.. ich finde sieht auch schön an einer Frau aus:)
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Es wird bei deiner Figur ja nicht riesengroß sein.
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na klar...selbstvertändlich geht das! mach ich auch und geht auch in Kanzlei...viele Frauen tragen doch ein Kreuz als Halskette....manche aus modischen Gründen, viele aber auch aus christlichen Motiven....da hat sich doch noch keiner dran gestört und es gehört zum Recht der freien Persönlichkeits-Entfaltung und ddas ist verfassungsrechtlich auch geschützt ;))
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1.Weil du ihn sicherlich nicht wie ein dummer Prolet außen sondern sicherlich unter dem T-Shirt/Hemd tragen wirst.
2.Kreuzschmuck zählt kaum noch als religiös. Es ist einfach Modeschmuck den jeder inzwischen trägt. Wer ein religiöses Statement machen möchte trägt besser den Fisch.
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Das ist nicht riesig dass ist eig sehr klein😅 ich trage die Kette nur nicht so lang
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Weder "religiöse" noch politische Statements gehören auf die Arbeit.
Also keine Parteianstecker, Moslemkopftücher noch "Christen" Kreuze.
"Religion", das Abfeiern von Phantasiewelten und Phantasiefiguren ist ein privates Hobby, eine Freizeitbeschäftigung und hat am Arbeitsplatz nichts zu suchen.
In Deiner Freizeit kannst Du Dich mit antiken Folterwerkzeugen - Kreuzen - behängen soviel Du willst.
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Wenn jemand mit einem Koftuch arbeiten kann, dann werden andere ja wohl mit einer Kette arbeiten können
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Ich verstehe Dein Argument.
Und ich wiederhole, das private Hobby "Religion" gehört in die Freizeit, nicht an den Arbeitsplatz. Oder dürfen Hobbyangler mit Anglerhut am Bankschalter arbeiten und Karnevalisten mit Narrenkappe ?
Wenn nicht gilt das auch für das Hobby "Religion".
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Nein ?
Was denn sonst. ?
Eine Erwerbstätigkeit ?
Es ist eine Freizeitbeschäftigung, nicht weniger und nicht mehr. Das Abfeiern von Phantasiewelten und Phantasiefiguren hat nichts mit der Arbeit zu tun und gehört nicht an den Arbeitsplatz.
Ausnahme ", Religions" - Verkäufer und Angestellte der "Religions" - Vereine.
Erkläre doch bitte inwiefern das Phantasiefiguren - Abfeiern kein Hobby sein soll ??
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- Feiert man keine Fantasiefiguren und 2. gehört das zum Leben eines Menschen dazu der sich einer Religion zugehörig fühlt, sich mit ihr zu beschäftigen etc. ist nicht etwas was man einmal in der Woche macht, wie es bei einem Hobby der Fall ist sondern man beschäftigt sich damit jeden Tag und es kostet zb auch kein Geld wie bei einem Hobby also ist die Ausübung/das zeigen der Religion kein Hobby.
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Ich glaube selbst nicht an Gott, trotzdem akzeptiere ich es, wenn andere daran glauben. Solange man mich mit der Religion in Ruhe lässt, kann jeder so leben wie er möchte. Mich interessiert es nicht, ob mir z.b. eine Verkäuferin mit Kopftuch etwas verkauft oder mir eine mit einer Kreuzkette.
Nur weil du selbst nicht daran glaubst, musst du eine Religion nicht niedermachen. Es gilt die Religionsfreiheit und jeder darf die Religion ausüben, die er möchte.
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So ein totaler Quark was Du da schreibst...sorry...aber: Die freie Religionsausübung gehört zu den persönlichen Freiheitsrechten u. ist verfassungsrechtlich geschützt....was Du schreibst verstößt gegen unser Grundgesetz...."In Verantwortung vor GOTT und den Menschen" so beginnt die Präambel unseres Grundgesetztes...wir sind eben KEIN laizistischer Staat.. kapiert?
Ja, also man sieht das Kreuz schon aber ist halt schon etwas unter der Bluse.