Auf Auftrag Illustrieren ohne Vertrag?
Hallo, Ich wurde gefragt, ob ich für Poster illustrieren will, die in zwei Ländern verkauft werden. Ich hab zugesagt und habt ihr einen Stundenlohn genannt. Was ich da noch nicht wusste, ist, dass es sich um sehr viele Poster handelt. Wir haben alles nur mündlich geregelt und ich habe bereits die ersten Stunden Löhne für meine Arbeit erhalten.
Ist es nötig (und noch möglich), dass wir einen Vertrag machen, so lange das ganze noch am Anfang ist?
Weil dadurch, dass wir keinen Vertrag gemacht haben, habe ich jetzt keine Nutzungsrechte oder irgendeinen Profit vom Verkauf der Poster, stimmt’s?
3 Antworten
Dass es keinen Vertrag gibt, ist nicht nur für dich ungünstig, sondern auch für den Auftraggeber. Du könntest ihm jederzeit die Erlaubnis entziehen, deine Illustrationen zu nutzen (Urheberrecht).
Ihr solltet euch also zusammensetzen und das vertraglich regeln.
Bei dieser Frage und den Hintergründen...
Das was du machst nennt sich gewöhnlich ein Gewerbe ausüben. Dafür benötigst du eine Gewerbeanmeldung. Ich gehe mal davon aus, dass diese Tätigkeit nicht unter rein künstlerische Arbeit fällt sondern kommerziell genutzt wird. Damit ist es auch ein Einkommen.
Die Art des mündlichen Vertrages ist deutlich zu deinem Nachteil. Freie Mitarbeiter müssen sich selbst versichern, selbst für ihr Arbeitsmaterial sorgen obwohl sie nur für einen "Arbeitgeber" tätig sind, sie müssen selbst alle notwendigen Abgaben zahlen und nicht zuletzt sich selbst rechtlich mit dem Vertragspartner auseinander setzten - im Notfall usw. Ein Vertrag wäre mehr als sinnvoll. Den Vertrag lässt du bitte prüfen, bevor du ihn zeichnest.
Das ist dringend zu empfehlen !!!
Free-Lancer werden gerne ausgetrickst. Abrechnung auf Stundenbasis ist als Free-Lancer auch gefährlich, da Du im Zweifel die erbrachten Stunden beweisen mußt und niemanden hast, der Dir Deinen Zeitaufwand belegen kann. Du kannst in eigener Sache nicht sebst Zeuge sein.
Unbedingt Vertrag machen oder die Kondiitonen mindestens durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben sichern. Die geleisteten Stunden in "kleinen Häppchen" vom Vertragspartner abzeichnen lassen!