ATPL MPL

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Die Airline Transport Pilot License (ATPL) (dtsch. Lizenz für Verkehrspiloten) erlaubt dem Inhaber gewerblich Flugzeuge oder Hubschrauber als verantwortlicher Pilot zu führen, die entsprechend ihrer Zulassung eine Zwei- oder Mehrmannbesatzung erfordern (Verkehrsflugzeuge/Verkehrshubschrauber). In Deutschland wird sie vom Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig nach den Bestimmungen der JAR-FCL ausgestellt.

Zur Erteilung müssen neben umfangreichen theoretischen Kenntnissen auch praktische Flugerfahrung nachgewiesen werden. Diese umfasst 1500 Stunden Gesamtflugzeit, davon 500 Stunden auf Verkehrsflugzeugen sowie Instrumenten- und Nachtflug. Solange die theoretische Prüfung bestanden, nicht aber die Anforderung an die Flugerfahrung erfüllt sind, wird die ATPL als Commercial Pilot Licence (CPL) mit dem Vermerk "ATPL - Theoriekredit" ausgestellt (international: Frozen ATPL), die das Führen von Verkehrsflugzeugen als Copilot erlaubt. Früher auch als ATPL Beiblatt A2, was dem CPL mit ATPL-Theoriekredit entspricht.

Die ATPL an sich hat eine Gültigkeit von 60 Monaten, die Musterberechtigung für den geflogenen Flugzeugtyp (engl. type rating) allerdings nur von zwölf Monaten und muss jährlich durch einen Prüfungsflug (License Proficiency Check, LPC) erneuert werden. Im gewerblichen Einsatz kommen noch zwei weitere Prüfungsflüge hinzu: bereits nach sechs Monaten der "Operator Proficiency Check" (OPC), ähnlich dem jährlichen Prüfungsflug, sowie alle zwölf Monate der "Line Check", der die Einhaltung der firmeneigenen Verfahren sicherstellen soll.

Die Ausbildung zum ATPL beinhaltet im Gegensatz zur CPL die Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating, IR).


Die Multi-Crew Pilot Licence (MPL) ist neben dem CPL und dem ATPL eine weitere Berufspilotenlizenz[1]. Sie wurde 2006 von der ICAO eingeführt[2], zeitgleich dazu wurden in Zusammenarbeit der JAA und ECA europäische Richtlinien erarbeitet.[3] In Deutschland wurden im Jahr 2008 die rechtlichen Grundlagen geschaffen[4] und 2009 vom LBA umgesetzt[5][6]. Die theoretische Phase gleicht der des ATPL[7], und die praktischen Phasen sind im Vergleich zu den anderen beiden Lizenzen stärker auf die Tätigkeit in einem 2-Mann-Cockpit ausgerichtet. Somit können die Flugschüler von Anfang an zielgerichteter auf den Linienbetrieb vorbereitet werden. Die Lizenz ist vorwiegend als ab initio-Ausbildung angedacht,[8] Vorkenntnisse sind daher nicht erforderlich.

Alles nachzulesen unter http://de.wikipedia.org/wiki/Multi-Crew_Pilot_Licence


Hallo,

Ein ATPL berechtigt Dich, als Kommandant ein Flugzeug mit einer Mindestbesatzung von zwei Piloten zu führen. Es ist auch Voraussetzung für den PICR, den Pilot In Command Relief, der als Copilot den Kommandaten im Reiseflug (über 20.000 ft) ersetzen kann (wenn der mal sein Nickerchen machen muss).

Von der EU-OPS, die für den gewerbsmäßigen Linienverkehr die geltende Vorschrift ist, wird ein ATPL vom PICR und vom PIC verlangt.

Für Piloten, die nicht im Linienverkehr eingesetzt sind und für Copiloten im Linienverkehr reicht auch ein CPL/IR, zumal es ein ATPL erst mit mind. 1.500 Stunden gibt.

Private Flugschulen machen heute die ATPL-Ausbildung gem. der JAR-FCL 1 (für Flächenflugzeuge) oder JAR-FCL 2 (für Hubschrauber). Die Ausbildung ist eine blockweise Ausbildung.

MPL (Multi-Crew Pilot Licence) ist eine durchgehende Ausbildung, die in Deutschland von Air Berlin und Lufthansa angeboten wird, die ja eine Kooperation mit einer Flugschule bzw. eine eigene Flugschule haben. Eine Airline kann dabei die eigenen, im Betriebshandbuch aufgeführten Richtlinien, in die Ausbildung einbringen.

Das spart Ausbildungszeit, z. B. bei der LFT nur noch 4 Monate in Arizona statt 6 Monate, dafür mehr Simulatorstunden und dann direkt die Jetausbildung auf der Citation. Für die Airlines rechnet sich das also.

Bei den Flugschülern sieht das etwas anders aus. Die MPL-Ausbildung ist an die Airline gekoppelt und das für mindestens zwei Jahre. Die Lizenz ist, wie bisher auch, fünf Jahre gültig und auch beim Typerating bleibt es bei einem Jahr, aber ... das LBA versieht das Rating mit einer Einschränkung: "Gültig nur für den Flugbetrieb bei ".

Du musst also mindestens zwei Jahre bei der Airline bleiben, bei der Du die Ausbildung gemacht hast. Erst danach kannst Du beim LBA beantragen, die Einschränkung aus der Lizenz zu entfernen. Das ist für Wechsler, die als Ready Entry zu einer anderen Airline wollen (z. B. von SWISS oder AUA zu LH), ein Handicap, da sie ja 2 Jahre der Seniorität verlieren. Normalerweise ist das aber kein Problem, da man ja auch Stunden "erfliegen" muss. Man muss es halt wissen!

Genaueres steht in der JAR-FCL 1. Die findest Du beim

www.lba.de

dann "A-Z", dann "J", dann "JAR-FCL", dann die "Bekanntmachungen der Bestimmungen über die Lizenzierung von Piloten (Flugzeug) JAR-FCL 1 (deutsch) vom 17. November 2008"

Dort findest Du alle Infos zur Ausbildung, mit Abbildungen von Lizenzen unterschiedlicher Art (PPL, CPL/IR, ATPL, MPL). Und auch das Checkformular für den FCL-Check ist abgebildet. Ab Seite 178 ff. sind dann die Voraussetzungen für MPL aufgeführt.

Viel Spaß!


Karnan13  18.02.2019, 22:43

Bedeutet das, dass man trotzdem wenn man die Airline irgendwann wechseln sollte sich damit bewerben kann, denn oft steht ja bei einem Stellenangebot einer Airline eine ATPL als Voraussetzung oder ist das egal?

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