Arbeitszeitbetrug bei psychischer Erkrankung?
Guten Abend,
folgende Frage aus dem Arbeitsrecht:
Wenn ein AN aufgrund psychischer Belastung eine AU bei AG 1 einreicht und dann bei AG 2 eine vergleichbare Tätigkeit ausübt und AG 1 daraufhin kündigt, könnte sich AN dagegen wenden mit der Argumentation, die psychische Erkrankung sei nur bei der Arbeit bei AG 1 bestehend (bspw. Probleme mit der Belegschaft oder Arbeitsumstände)?
Vielleicht hat ja jemand tiefere Kenntnisse im Arbeitsrecht.
Danke
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitgeber, Arbeitsrecht, Recht
Darüber müßten die Arbeitsgerichte entscheiden.
Wenn die Auslösung der Krankheit durch den ersten Arbeitgeber nachweisen werden kann, bestehen vielleicht Chancen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.