Arbeitszeit rechtlich in Ordnung?
Also ich arbeite in meinem Hauptjob 30 Stunden auf Montag bis Donnerstag verteilt. Freitags hab ich leider keine Betreuung für meine Tochter, da arbeite ich deshalb nicht. Jetzt hab ich mit einen Nebenjob gesucht und dieser wäre 1x Monatlich an Samstag und Sonntag. Jeweils von 6:30 bis 12:30 und von 15:45 - 21:30. Für MICH ist das völlig in Ordnung, da ich lieber die 2 Tage voll arbeite und dann den Rest des Monats meine Ruhe habe. Jetzt wollte ich mich aber noch einmal informieren, ob das überhaupt erlaubt ist. Weil es ja immer heißt, mehr als 10 Stunden wären nicht erlaubt. Ich kenn mich da leider zu wenig aus.
3 Antworten
Grundsätzlich sind 10 Std. das Maximum. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel in der Gastronomie, wo die tägliche Arbeitszeit auch mal 11 Stunden umfassen darf und die Ruhezeit zwischen Einsätzen um eine Stunde reduziert wird. Tarifvertragliche Sonderregelungen etc.
Na dann:
"So darf die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgeweitet werden, wenn im unmittelbaren Anschluss mindestens elf Stunden Ruhezeit ermöglicht wird."
https://www.akademie-herkert.de/neuigkeiten-fachwissen/gesundheit-pflege/arbeitsrecht-in-der-pflege
Also meiner Meinung nach geht es dann nur um die Länge der Pausenzeiten:
"Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
Es gibt auch noch Sonderregelungen beim sogenannten geteilten Dienst. Welcher bei dir ja dann zutreffen würde.
Das geht nicht.
Es wäre im Bereich Pflege :-)