Arbeitsverweigerung?
Ich habe einen Job als fachliche Führungskraft. Da ich keinen neuen, mir schlechter gestellten, Arbeitsvertrag unterschreiben wollte wurde mir im Herbst mit Kündigung gedroht. Ich bin über 30 Jahre im Betrieb. Jetzt plötzlich habe ich eine Abmahnung bekommen wegen nicht Einhaltung arbeitsvertraglicher Pflichten. Zeitgleich wurde ich von meiner vertraglich genau beschriebenen Stelle entfernt und soll in der Produktion mitarbeiten.Der Betriebsrat wurde dazu weder angehört oder hat sonst seine Zustimmung gegeben. Das ist eine Degradierung und damit nicht rechtens oder?In der Abteilung wird mit Isoprobanol und Glasreiniger gearbeitet. Zusätzlich muss man einen Mund Nasenschutz tragen. Da ich einen Gdb von 30 habe wegen Asthma und gleichgestellt bin habe ich diese Arbeitsanweisung verweigert. Ich habe ein Attest von einem Facharzt und unserem Betriebsarzt das ich nicht mit atemwegreizenden Stoffen arbeiten soll und keinen Atemschutz über längere Zeit tragen darf. Diese ist in der neuen Abteilung allerdings verpflichtend zu tragen an 8 Std/Tag. Nun kam eine weitere Abmahnung ins Haus wegen Arbeitsverweigerung. Ich soll weiterhin in diese Abteilung, was aber meine Gesundheit gefährdet. Bei neuerlicher Arbeitsverweigerung wurde mir mit Kündigung gedroht. Falls hier jemand Anwalt ist oder sonst vom Fach möge er mir bitte vor Montag eine Antwort schreiben 😃
Vielen Dank
3 Antworten
es sieht ganz danach aus, dass eine Kündigung unrechtmäßig wäre. Aber in solchen Fällen argumentieren viele Anwälte der Arbeitgeber, dass einer Weiterbeschäftigung das Vertrauensverhältnis fehlt.
Es macht Sinn, jetzt schon einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Falls es zum Gerichtsverfahren kommt und man sich friedlich trennt, ist eine große Entschädigung drin (15 volle Gehälter).
Geh zum Anwalt. Aber du solltest trotzdem dir einen neuen Job suchen.
Einfach zum Betriebsrat gehen. Die können auch Anwälte auf formenkosten zu Rate ziehen. Tritt schnell noch online einer Gewerkschaft bei und falls nicht vorhanden einet rechtschutzvrsicherung die Arbeitsrecht abdeckt. Aber erstmal würde ich dann den Betriebsrat bemühen