Das Gutachten gibt die Berufsgenossenschaft in Auftrag. Du musst dir keinen Gutachter selber suchen, die Berufsgenossenschaft schlägt dir drei Gutachter vor. Du kannst auch einen eigenen Gutachter vorschlagen, musst du aber nicht.

Die Unfallrente kannst du formlos beantragen. Es reicht ein Schreiben / eine E-Mail an die BG oder du meldest dich online im Serviceportal der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an und nutzt die Antragsmöglichkeit dort.

Hier ist der Direktlink für Rentenanträge:

https://serviceportal-uv.dguv.de/mapping/leistung?leistung=OZG-170

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Hallo,

nach einem Arbeitsunfall werden die verbliebenen Funktionseinschränkungen in einem Prozentwert (Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE) ausgedrückt.

Anspruch auf eine Rente bei der BG hättest du, wenn mindestens eine MdE von 20 % verbleibt (durch einen oder mehrere Versicherungsfälle).

Selbst der unfallbedingte Verlust des kleinen Fingers im Grundgelenk würde nur eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von allenfalls 10 % begründen (Quelle).

Dementsprechend würdest du wahrscheinlich keinen Anspruch auf eine weitere finanzielle Entschädigung haben. Du kannst aber natürlich bei der BG um eine Entscheidung über den Rentenanspruch bitten.

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Hallo,

die Frage wird dir keiner so leicht beantworten können.

Grundsätzlich muss bei Arbeitsunfällen immer rechtlich beurteilt werden, ob das Ereignis nicht nur überhaupt eine - sondern die „rechtlich wesentliche“ - Ursache für den Gesundheitsschaden gewesen ist.

Bei Rupturen des SL-Bandes ist diese Beurteilung nicht so einfach. MRT-Untersuchungen und zum Beispiel eine operative Arthroskopie des Handgelenkes werden Auskunft darüber geben, ob und welche Faktoren eher für eine traumatische, also unfallbedingte, Entstehung sprechen und welche eher für einen anlagebedingten Schaden.

Hierbei kann man sich anschauen, ob es schon verschleißbedingte Veränderungen gibt, ob es frische Einblutungen gibt und ein Arzt oder Gutachter kann später beurteilen, ob der Ereignisablauf überhaupt geeignet ist, eine Ruptur des SL-Bandes zu verursachen.

Dein Arbeitgeber hat in dieser Diskussion kein Wort mitzureden. Die rechtliche Beurteilung des Arbeitsunfalls und seiner Folgen erfolgt durch die Berufsgenossenschaft. Du musst dir da nicht reinreden lassen vom Arbeitgeber und kannst sicher sein, dass die BG die Sache prüfen wird.

Sollte sich später herausstellen, dass die SL-Bandruptur keine Unfallfolge ist, wird die BG sich die entstandenen Kosten von deiner Krankenkasse erstatten lassen und deinem Arbeitgeber entstehen auch keine Nachteile. Dein Arbeitgeber kann sich sicher sein, dass da genug geprüft wird.

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Hallo,

du kannst und solltest das auf jeden Fall mal durch die BG prüfen lassen. Wie immer kannst du das dort formlos beantragen oder du besprichst die Situation mit deiner Ansprechperson bei der BG (Sachbearbeitung/Reha-Management). Ein Anruf reicht oder eine formlose E-Mail, dass man mal prüfen möge, ob du einen Anspruch auf Pflegegeld hast. Du kannst die von dir genannten Unterstützungstätigkeiten da beispielhaft anführen.

Das kostet dich wenig Zeit und mehr als einen Ablehnungsbescheid kann ja nicht passieren.

Nach deinen Schilderung könntest du durchaus einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Das Fahren zum Arzt oder zu anderen Terminen gehört zum Pflegebedarf dazu, auch z.B. das Absichern auf der Treppe usw.

Man wird dir wahrscheinlich einen Pflegefachberater rausschicken, der sich die Situation ansieht und einen Bericht oder ein Gutachten für die BG schreibt. Eventuell greift die BG aber auch (zusätzlich) auf Erfahrungswerte zurück.

Du solltest einen Pflegegrad zusätzlich auch bei der Pflegekasse beantragen und/oder die BG darüber in Kenntnis setzen, dass sie die Pflegekasse über ihre Entscheidung informieren soll. Es gibt auch Konstellationen, in denen die BG (noch) nicht leistet, er aber trotzdem einen Anspruch auf z.B. Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse hat. Auch hier gilt: Einfach machen.

Wenn die BG leisten würde, bekämest du von der Pflegekasse zwar kein Pflegegeld ausgezahlt, hättest aber andere Vorteile:

Bei der Pflegekasse würdest du als Pflegeperson eingetragen werden und man würde aus der Pflegetätigkeit auch Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Hinweis der Deutschen Rentenversicherung dazu:

Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

Für viele pflegende Angehörige lohnt sich das. Du wärst dann bei pflegerischen Tätigkeiten auch gesetzlich unfallversichert.

Darf ich fragen, wie hoch die MdE ist? Nach deiner Schilderung dürfte es sich um ein Schädel-Hirn-Trauma handeln mit nicht gerade geringen Folgen.

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Hallo,

es ist ein Wegeunfall.

Wenn du noch in der Probezeit bist, musst du immer damit rechnen, dass man dir kündigt.

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Wie andere schon geschrieben haben: Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich individuell auf deine konkrete berufliche Tätigkeit.

Aber letztlich musst du diesen sozialen Konflikt gegenüber deinem Arbeitgeber aushalten bzw. kann es halt sein, dass dich jemand dort sieht. Da musst du selber wissen, was dir lieb ist.

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Unfall melden, zum D-Arzt gehen, Fuß röntgen lassen, fertig. Gute Besserung.

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