Hallo,
du kannst und solltest das auf jeden Fall mal durch die BG prüfen lassen. Wie immer kannst du das dort formlos beantragen oder du besprichst die Situation mit deiner Ansprechperson bei der BG (Sachbearbeitung/Reha-Management). Ein Anruf reicht oder eine formlose E-Mail, dass man mal prüfen möge, ob du einen Anspruch auf Pflegegeld hast. Du kannst die von dir genannten Unterstützungstätigkeiten da beispielhaft anführen.
Das kostet dich wenig Zeit und mehr als einen Ablehnungsbescheid kann ja nicht passieren.
Nach deinen Schilderung könntest du durchaus einen Anspruch auf Pflegegeld haben. Das Fahren zum Arzt oder zu anderen Terminen gehört zum Pflegebedarf dazu, auch z.B. das Absichern auf der Treppe usw.
Man wird dir wahrscheinlich einen Pflegefachberater rausschicken, der sich die Situation ansieht und einen Bericht oder ein Gutachten für die BG schreibt. Eventuell greift die BG aber auch (zusätzlich) auf Erfahrungswerte zurück.
Du solltest einen Pflegegrad zusätzlich auch bei der Pflegekasse beantragen und/oder die BG darüber in Kenntnis setzen, dass sie die Pflegekasse über ihre Entscheidung informieren soll. Es gibt auch Konstellationen, in denen die BG (noch) nicht leistet, er aber trotzdem einen Anspruch auf z.B. Pflegegrad 1 bei der Pflegekasse hat. Auch hier gilt: Einfach machen.
Wenn die BG leisten würde, bekämest du von der Pflegekasse zwar kein Pflegegeld ausgezahlt, hättest aber andere Vorteile:
Bei der Pflegekasse würdest du als Pflegeperson eingetragen werden und man würde aus der Pflegetätigkeit auch Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Hinweis der Deutschen Rentenversicherung dazu:
Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 oder höher pflegen. Die Pflege muss dabei mindestens 10 Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche, ausgeübt werden. Zusätzlich dürfen Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
Für viele pflegende Angehörige lohnt sich das. Du wärst dann bei pflegerischen Tätigkeiten auch gesetzlich unfallversichert.
Darf ich fragen, wie hoch die MdE ist? Nach deiner Schilderung dürfte es sich um ein Schädel-Hirn-Trauma handeln mit nicht gerade geringen Folgen.