Securitymitarbeiter Arbeitsunfall?

2 Antworten

Hallo, je nach Ablauf des Ereignisses kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln.

Wichtig ist, dass die versicherte Tätigkeit ursächlich für das Entstehen des Ereignisses war. Das wäre dann zum Beispiel nicht der Fall, wenn es klare private Gründe für das Entstehen des Konfliktes gab, die beiden Personen sich vorher schon kannten und die Ursache des Konflikts im bisherigen privaten Kontakt lag oder - wie du schon sagst - der Konflikt aktiv von dem Mitarbeiter initiiert wurde.

Bei der Auseinandersetzung mit stark alkoholisierten Gästen werden die Ermittlungen nach eigener Erfahrung eher geringer ausfallen, da es sich bei alkoholisierten Gästen eben um ein Risiko handelt, das sich klar aus der versicherten Tätigkeit heraus ergibt.

Tatsächlich ist es so, dass die BG den Hergang ermitteln wird. In der Regel werden dazu zum Beispiel auch die Ergebnisse polizeilicher Ermittlungen oder der Staatsanwaltschaft hinzugezogen und geschaut, welcher Hergang dort hinterlegt ist, was in Arztberichten angegeben worden ist und welche Schilderung du oder Zeugen dem Arbeitgeber gegenüber angegeben haben.

Grundsätzlich gilt bezüglich Beweisen: Für alles, was einen Anspruch begründet, ist die versicherte Person in der Beweispflicht. Für anspruchsvernichtende Tatsachen ist die BG in der Beweispflicht. Sie kann also erst dann die Sache ablehnen, wenn eine Tatsache klar dokumentiert oder anderweitig bewiesen ist, die gegen die Annahme eines Arbeitsunfalls spricht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn man nachweißen kann, ist die Berufsgenossenschaft der Maler und Lackierer verantwortlich.