Arbeitsunfall?
Kann die Arbeit mich wegen einem Arbeitsunfall den ich einem Kollegen zugeführt habe mich anzeigen oder muss das der Kollege tun?
Das war ein Spaß und mein Kollege meinte dass ich das darf
Hast Du den Kollegen absichtlich verletzt ? Details fehlen
Ja aber mein Kollege wollte das bzw hat es mir erlaubt
4 Antworten
huhu,
kommt drauf an ob du grob fahrlässig oder gar absichtlich gehandelt hast. Je nachdem kann da was auf dich persönlich zukommen. Hast dich an alle Regeln gehalten und "es ist halt was passiert" passiert da auch in der Regel nichts, für sowas bist du und der Arbeitgeber versichert.
Grüße Anna
sag ich ja, solange er da sich nicht falsch verhalten hat passiert nichts. Hat er absichtlich jemandem geschadet kann dieser natürlich ihn Verklagen wenn er dadurch z.B. dauerhafte Schäden davon trägt.
natürlich aber in genanntem Fall kann beides Möglich sein, Anzeige wenn er sich Strafbar gemacht hat durch z.B. absichtliches handeln und verklagen wenn die beseitigte Person z.B. Schmerzensgeld will
Also ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den man bei der Berufsausübung erleidet.
Fügt man einem anderen eine Verletzung zu, dann ist das kein Arbeitsunfall, sondern (fahrlässige) Körperverletzung.
Selbstverständlich kann dein Kollege dich anzeigen. (Antragsdelikt).
Da es sich in dem Fall um eine fahrlässige Körperverletzung handeln dürfte, ist dies ein Antragsdelikt, welches nur das Opfer anzeigen kann.
Die Arbeit macht da nichts. LG gadus
Es geht um den Straftatbestand, nicht um einen zivilrechtlichen Ausgleich, für welchen eine Versicherung aufkommen könnte. Wenn es einfach so passiert ist, dann kann derjenige nichts dafür, hat er fahrlässig gehandelt, könnte er angezeigt und gegebenenfalls bestraft werden.