Arbeitssuchend gemeldet - zurückziehen?

2 Antworten

Wenn keine Schulpflicht mehr besteht und keine Leistungen bezogen werden, kannst Du dich natürlich als arbeitssuchend jeder Zeit wieder abmelden.

Das mit den min. 15 Stunden pro Woche gilt nur dann, wenn Du auch ALG - 1 von der Agentur für Arbeit beziehen würdest.

Denn dann dürftest Du neben dem Leistungsbezug in der Woche laut Arbeitsvertrag nur unter 15 Stunden arbeiten, sonst würdest Du nicht mehr als arbeitslos gelten und der Anspruch auf ALG - 1 würde dann ruhen, dann wärst Du von der Agentur für Arbeit erst einmal weg.

Kurze Mail an den Berater, dass Du Dich für die Info bedankst und der Antrag daher als nichtig zu betrachten ist, reicht hier.