Arbeitslosengeld und Krankschreibung?

3 Antworten

Nein, keine Nachteile.

UND: Wenn du den Entzug antrittst, kann man dir keinen Strick draus drehen (Sperrfrist verpassen), dass du dich womöglich nicht rechtzeitig und ausreichend um eine neue Anstellung bemüht hast... die ja keinen Sinn macht, wenn man weiss, dass man demnächst für länger aus dem verkehr gezogen wird.

Bei dieser Konstellation tritt m.E. keine Arbeitslosigkeit ein, da du mit der Arbeitsunfähigkeit die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nicht erfüllst.

Der Entzug ist jedoch richtig und wichtig. Du solltest ihn auf jeden Fall antreten. Ggf stehen Dir SGB II bzw XII Leistungen zu.

Ja, dann steht dir kein ALG - 1 zu, weil Du der Vermittlung nicht zur Verfügung stehen kannst, außerdem hättest Du dich bei einem befristeten Vertrag schon 3 Monate vor Ende arbeitsuchend melden müssen.

Macht man das nicht, kann man im Normalfall mit einer Sperrzeit von 1 Woche nach Paragraf 159 SGB - lll rechnen, denn der regelt diese Sperrzeiten.


Kupster 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 16:55

Ich hab mich aber arbeitssuchend gemeldet 3 monate vorher. Wie gesagt mich würde interessieren ob mir das zum nachteil ausgelegt werden kann wenn ich am ersten tag meiner arbeitslosigkeit schon krankgeschrieben bin

isomatte  26.02.2022, 19:41
@Kupster

Habe ich dir doch beantwortet, JA, wenn Du ab deiner Arbeitslosigkeit schon AU - geschrieben bist, dann steht dir kein ALG - 1 zu, weil Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst.

Dann müsste es weiter Krankengeld geben.

Nur wenn Du im Leistungsbezug AU - bist, gibt es weiter Leistungen bis zu 6 Wochen, danach Krankengeld in Höhe des ALG - 1 Anspruchs.

Wenn Du dich rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet hast, dann ist es ja gut, ändert aber wie gesagt nichts an meiner Aussage, dass Du dann erst einmal keinen Anspruch haben würdest.

Nur eine Sperre von 1 Woche darf es dann nicht geben, wenn Du wieder fit bist und der Vermittlung zur Verfügung stehen kannst, wenn Du dich rechtzeitig arbeitsuchend gemeldet hast.