Arbeitslos nach LTA?
Bleibt mein Anspruch von ALG 1 bestehen, für den Fall, dass ich nach der Maßnahme Leistungen zur Teilhabe, den die DRV bezahlt, wieder arbeitslos bin?
1 Antwort
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Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Durch eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme wir dein Leistungsanspruch unterbrochen. Der Restanspruch lebt dann wieder auf.
Ein neuer Anspruch wird erst wieder erworben, wenn du 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hast.