Arbeitslohn anders abgerechnet? Andere Steuerklasse?

2 Antworten

Wenn beide Arbeitgeber in demselben Monat abrechnen, muß ein ArbG Steuerklasse VI erhalten - das ist bei einem unmittelbaren Stellenwechsel gelegentlich der Fall.

Du mußt dann eine Steuererklärung abgeben (wegen Steuerklasse VI) - die zuviel gezahlte Steuer erhälst Du zurück..


Tischboden 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 15:10

Was bedeutet Gelegentlich der Fall also wird das bei mir so kommen oder nicht ?

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DerSchopenhauer  14.11.2021, 15:14
@Tischboden

Wenn in einem Monat von beiden abgerechnet wird, dann ja...

"gelegentlich" bezieht sich auf die Anzahl der Fälle - meist hat der alte ArbG alle Monate schon abgerechnet, wenn man ein neues Arbeitsverhältnis beginnt, sodaß es zu keinen Doppelabrechnungen innerhalb eines Monats kommt.

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Tischboden 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 15:19
@DerSchopenhauer

Okay, kann mir das mein neuer Arbeitgeber beantworten mit was die mich abrechnen ?
Weil ich habe ja eigentlich keine 2 Vollzeit Job‘s gehabt in 1 Monat ich kann halt nichts dafür das der eine Arbeitgeber meiner wo ich gekündigt hat erst den Lohn 1 Monat später überweist da wo ich schon 1 Monat bei meiner neuen Stelle gearbeitet habe.
Da dürfte doch eigentlich nichts überschneiden und beides müsste doch mit Steuerklasse 1 gerechnet werden eigentlich.

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DerSchopenhauer  14.11.2021, 15:27
@Tischboden

Der Zeitpunkt der Zahlung ist unerheblich - es kommt auf den Monat der Abrechnung an und wann Dein voriger ArbG Dich beim Finanzamt abgemeldet hat.

Ich bin kein Hellseher, was Dein voriger ArbG tatsächlich gemacht hat - wenn er Dich bereits abgerechnet und abgemeldet hat bevor Du die neue Stelle angetreten hast, dann ist das egal, ob er einen Monat später erst auszahlt...

Wenn Du bei "Elster" (Steuerprogramm der Finanzämter) für den Belegabruf freigeschaltet wärst, könntest Du das nachschauen.

Dein neuer ArbG hat Dich wahrscheinlich als "Hauptarbeitgeber" angemeldet - damit erhält der andere automatisch den Status "Nebenarbeitgeber" mit Steuerklasse VI, sofern er Dich noch nicht abgemeldet hat.

Du selbst, hast keinen Einfluß darauf (auch das Finanzamt kann nichts machen) - da mußt Du abwarten...

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Tischboden 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 15:35
@DerSchopenhauer

Okay mein alter Arbeitgeber wird mich erst Ende diesen Monat abrechnen und mein neuer Arbeitgeber wird mich auch Ende diesen Monat abrechnen denke ich mal, obwohl das Geld erst zum 15.12 kommen soll vom neuen Arbeitgeber.
Ich werde mal bei meinem neuen Arbeitgeber nachfragen ob man mich vielleicht erst am 01.12 abrechnen kann weil bis zum 15.12 wo das Geld drauf sein muss sind es dann ja noch 2 Wochen.
Dann würde der alte Arbeitgeber mich keine Ahnung am 15.11 abrechnen und der neue am 01.12

Das würde ja dann klappen oder ?

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DerSchopenhauer  14.11.2021, 15:41
@Tischboden

Das geht so nicht - die Abrechnung muß in dem Monat erfolgen, indem der Lohn enstanden ist - Ausnahme nur dann, wenn jemand im laufenden Monat anfängt und die Gehälter des Monats wären schon abgerechnet.

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Tischboden 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 16:09
@DerSchopenhauer

Okay Moment dann verstehe ich da jetzt was falsch bzw. Ich erkläre es nochmal.

Mein alter Arbeitgeber hat es immer so gemacht das ich z.B am 01.06 gearbeitet habe bis zum 31.06 und dann habe ich am 27.07 das Geld vom Monat 6 bekommen.

Bedeutet 01.10 hab ich gearbeitet bis 31.10

Das Geld würde ich jetzt am 27.11 bekommen heißt ich wurde am 31.10 schon abgerechnet von meinem alten Arbeitgeber richtig, weil wie du gesagt hast muss es im gleichen Monat sein wie wo gearbeitet wurde.

Meine neuer Arbeitgeber zahlt Mitte des Monats. Dort habe ich am 01.11 angefangen und bekomme mein Lohn am Mitte Dezember.

Das heißt ich wurde hier im November abgerechnet oder ?

Wären ja dann 2 verschiedene Monate oder sehe ich das falsch ?
Dachte aber immer wenn mein Arbeitgeber z.B Mitte des Monats bezahlt kann er sich Zeit lassen immer mit der Abrechnung wusste nicht das es auch dann in dem Monat gemacht werden muss.

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Du bist ja NICHT gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern. Dass der alte Arbeitgeber noch den Restlohn abrechnen muss, ist ja vollkommen normal. Das geht noch mit deinen bekannten LSt.-Merkmalen. Und beim neuen Arbeitgeber hast du diese Angaben ja ebenfalls gemacht.


Tischboden 
Beitragsersteller
 14.11.2021, 14:55

Ja genau das es normal ist dachte ich mir auch weil werde ja nicht der einzige sein der mal eine Arbeitsstelle wechselt.
Bedeutet Ende des Monats bekomme ich so gesehen wie 2 Gehälter und beide wurden auf Steuerklasse 1 abgerechnet ?

Ich weiß nicht mehr ganz genau was da mal war aber ich hatte sowas mal da wurde ich einfach in Steuerklasse 6 abgerechnet weiß nicht mehr ganz genau was da war.

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