Arbeitsbescheinigung?

1 Antwort

Das wird man dir dann schon schriftlich mitteilen, sollte das der Agentur für Arbeit nicht ausreichen, wovon ich einmal ausgehe, denn sonst würde das im Antrag nicht so verlangt, es sei denn, man hat für besagten Zeitraum noch kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt.

Und beantragen muss man gar nichts, zumindest dann nicht, wenn man diese Zeit aus eigenem Vermögen überbrücken kann und entweder ab der Arbeitslosigkeit bis zur Aufnahme von z.B. einer neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr als 4 Wochen ( Nachversicherungspflicht Krankenkasse ) vergehen, oder z.B. noch die Möglichkeit der Familienversicherung bestehen würde.