Arbeitsauftrag am Feiertag erlaubt?
Hallo,
ich, eine Schülerin an einem Gymnasium (Bayern) in der 10. Klasse, stehe vor folgendem Problem. Meine Physiklehrerin hat meiner Klasse einen Arbeitsauftrag für nächste Woche Mittwoch (20.11.24) gegeben. Allerdings ist das der Buß und Bettag, ein Feiertag an dem wir keine Schule haben. Sie weiß das auch und hat uns trotzdem unter dem Vorwand das wir in 3 Wochen eine Arbeit schreiben und damit uns "nicht langweilig wird" einen arbeitsauftrag gegeben. Allerdings werden das nicht Übungen sein sondern ein ganz neues Thema, welches wir uns selbst erarbeiten müssen. Diesen Arbeitsauftrag wird sie uns auch erst am Mittwoch zukommen lassen, also habe ich auch keine Chance diesen früher zu machen und am Mittwoch werde ich keine Zeit dafür haben. Meine Frage also: Darf sie das überhaupt?
vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten
Lg
4 Antworten
Natürlich darf sie das. Du hast noch jede Menge Zeit. Der Buß- und Bettag ist übrigens seit 1995 abgeschafft. Soviel ich weiß gubt es bei euch in Bayern eine Sonderregelung. Ansonsten gibt es ihn nur in Sachsen. Wenn ihr an dem Tag sowieso frei habt könnt ihr da ja auch was tun. Wenn du mal in der Ausbildung bist hast du noch weniger Zeit und musst trotzdem Arbeitsanweisung erledigen. Ansonsten hast du schneller eine Kündigung als du schauen kannst.
Meine Physiklehrerin hat meiner Klasse einen Arbeitsauftrag für nächste Woche Mittwoch (20.11.24) gegeben.
kaum zu fassen - bis dahin sind es noch knapp 6 Tage, während derer u ausreichend Zeit hast alles vorzubereiten.
Diesen Arbeitsauftrag wird sie uns auch erst am Mittwoch zukommen lassen, also habe ich auch keine Chance diesen früher zu machen
in dieser Form ist es allerdings nicht zulässig - und das solltet ihr umgehend bei der Klassen- bzw. Schulleitung thematisieren.
Hallo dürfen ja aber Moralisch falsch, bei uns ist der Feiertag schon lange abgeschafft, war ein Evangelischer Feiertag
Ja natürlich darf sie das.
Versuchen etwas zu machen, kann man. WEnn ich es richtig verstanden habe, wird eine Aufgabe zur Erledigung angekündigt - der Inhalt also die konkrete Aufstellung allerdings erst am Abgabetag mitgeteilt. Na super Pädagogin - geht gar nicht.
Vielen Dank für deine Antwort.
könnten Sie das erklären? Mich interessiert nur einfach wieso das erlaubt ist und warum dann niemand unser anderen Lehrer so etwas schonmal gemacht hat...
lg
Selbst wenn es noch ein Feiertag wäre kann man ja auch was für die Schule tun. Meine Eltern hätten mir in Arsch getreten wenn ich da gechillt hätte. Mein Sohn muss das auch.