Arbeitsamt telefonieren?
Wir haben hier gerade eine Diskussion bei der keiner wirklich den Durchblick hat, es geht um folgendes:
Betrifft eine ALG 1 EmpfÀngerin.
Die Agentur hat ihr nach ĂŒber 6 Monaten jetzt schriftlich einen Beratungstermin gegeben.
Allerdings soll das GesprÀch per Telefon stattfinden Eine Anfrage nach einem persönlichen GesprÀch wurde mir Bezug auf Corona abgelehnt.
Die EmpfÀngerin will aber nicht am Telefon die Dinge besprechen.
Kann man sie dazu zwingen?...werden also Repressalien gegen sie vollzogen wenn sie sich weigert?
Vermutungen haben wir jetzt schon viele angestellt, aber kennt sich da jemand von euch richtig aus?
5 Antworten
Warum hat sie ĂŒberhaupt eine Telefonnummer angegeben? Verpflichtet dazu war sie zu keinem Moment.
"Zwingen" kann man sie natĂŒrlich nicht. Auf der Einladungen stehen die Leistungsrechtlichen Folgen mit denen sie rechnen muss, wenn sie die telefonischen Termine nicht wahrnimmt..
Ich verstehe auch nicht, was das Problem dabei ist? Es ist nunmal durch Corona nicht anders möglich. Und du bzw deine Bekannte, will Leistungen von der Agentur, dann sollte sie auch mitwirken!
Steht sogar auf deiner Einladung.. Sie hat als LeistungsempfÀnger eine Mitwirkungspflicht!
Finde es ganz schön unverschĂ€mt, da auch noch diskutieren zu wollen. SIE will was von der Agentur und sollte im Stande sein, dafĂŒr etwas zu tun. Wenn sie das nicht will, soll sie sich abmelden! Und schon hört sie nichts mehr von der Agentur fĂŒr Arbeit đ
Ein Telefonat ist (gerade jetzt zu Corona) der LeistungsempfÀngerin zuzumuten. Sie hat keinen Anspruch auf ein persönliches GesprÀch. Verweigert sie das Telefon oder dort geforderte Angaben, dann muss sie (berechtigterweise) mit Sanktionen rechnen.
Du gehst von Alg II aus.. Sie bezieht aber Alg I und da wĂ€re das SGB III maĂgeblich.
Upps sorry, dann nehmen wir den hier https://dejure.org/gesetze/SGB_III/309.html
Alg1 ist eine Versicherungsleistung und wenn der EmpfĂ€nger dem Amt nicht voll zur VerfĂŒgung steht - also auch fĂŒr Persönliche oder Telefonische GesprĂ€che wird ihm die Leistung entzogen.
Entscheiden kannst du selber aber Ă€ndern wĂŒrde das nichts.
Ja du brauchst dich beim Amt nur abmelden. Dann erhÀltst du keine Leistung und die lassen dich in Ruhe.
Kannst du denn sagen wo man das nachlesen kann?
Das ist keine Quellenangabe, sondern humbug...wenn du nur rÀtst hilft das hier keinem...wenn du es nicht weisst, dann beantworte einfach andere Fragen...
Doch das Amt lÀsst die Entscheidung. Entweder per Telefon und dann auch weiterhin Geld oder es gibt kein Geld mehr.
Dann frag doch nicht und Antworte nicht wenn du keine Ahnung hast.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-algii_ba015397.pdf
wenns dich interessiert kannst du dir die Zeile ja selber raussuchen.
Das ist das Merkblatt 2 zum SGB 2
und wenn du es genau wissen willst dann lese das ganze Sgb 2
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html
und darum arbeite ich nicht mehr da weil ich keine Lust mehr hatte Leuten wie dir etwas zu erklÀren die es dann besser wissen.
Nach § 66 Abs 1 SGB I kann der LeistungstrÀger eine Leistung ohne weitere Ermittlungen ganz oder teilweise bis zur Nachholung der Mitwirkung versagen oder entziehen, wenn der Antragsteller oder Leistungsbezieher seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62 , 65 SGB I nicht nachkommt
Es geht hierbei ums Alg I! Nicht ums Alg II! Die Mitwirkungspflicht hat er auch nach dem SGB III. Aber das Merkblatt SGB II hat mit seinem Fall nichts zu tun.
Sty das war das sgb 3 Merkblatt đ€Ł. Ich bin nur erstaunt ĂŒber manche Leute, das Arbeitsamt arbeitet nur nach dem SGB und wenn man das als Quelle angibt dann soll das keine sein.
Kein Mitarbeiter beim Amt kennt das ganze SGB und alle Teile auswendig - geht ja auch nicht. Du hast ne Software und die zeigt dir einfach passende Ausschnitte aus dem SGB und fertig.
Ja kenn ich sehr gut. . Arbeite auch da đ und ich weiĂ definitiv auch nicht das ganze SGB auswendig đŹđ was auch sinnlos ist, da in der Praxis viel anders lĂ€uft. Vorallem, in der aktuellen Situation.
Oh ja die ganzen neuen Sonderregellungen. Ich wÀre vielleicht noch geblieben hÀtten wie wie regulÀre auch unbefristet eingestellt aber durch die Corona Situation wird nur befristet eingestellt. Wenn man dann noch mitbekommt wieviel Leute dort momentan befristet eingestellt werden kann man sich schon denken was in 1-2 Jahren passiert wenn wir durchgeimpft sind und der Alltag wieder normal lÀuft.
Ouh ja. Da geb ich dir vollkommen recht! Vorallem in den KIA Teams..
Wieso will sie denn nicht am Telefon mit der ARGE sprechen? Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht.
Ok, das Geld kommt von der Agentur fĂŒr Arbeit und die telefonieren auch mit ihren Versicherten.
ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Auf die hast Du Anspruch, wenn Du lange genug versicherungspflichtig gearbeitet hast. Mit der ARGE hat das genau nichts zu tun:
ARGE war frĂŒher die AbkĂŒrzung fĂŒr Arbeitsgemeinschaft (das heutige Jobcenter). Wenn du von ARGE redest, denke ich auch an das Jobcenter.
ok, ich meine das Arbeitsamt. Mit denen kann man aber auch super telefonieren.
Gibt es denn eine Quelle wo man das nachlesen kann?