Du hast hier nur ein Problem: du hast dich nicht rechtzeitig gemeldet. Dies zieht eigentlich nur eine Kürzung des ALG nach sich.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt das Problem dir den Vorsatz zu belegen und daran scheitert es in 90% der Fälle.

Ich hatte mich selber zu spät gemeldet, habe mehr Geld beklommen als ich sollte, der MA meinte WARTEN SIE AUF DAS INKASSOSCHREIBEN und als es dann kam und ich das Geld zurücküberwiesen hatte, war es schon zu spät.

Mein Glück war aber, dass die AA eine Zahlendreher drin hatte und der Vorsitzende Richter dies ebenso sah und hier eher den Fehler beim AA sah obwohl ich mich wirklich zu spät gemeldet hatte bzw mein Arbeitgeber.

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