Arbeitnehmer benachteiligt?

Familiengerd  13.08.2024, 16:20

Wie lautet im Arbeitsvertrag konkret (Zitat) die Formulierung zur Kündigungsfrist?

zionn 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:23

„zusätzlich zur Vereinbarung verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers auf 6 Monate“

6 Antworten

Die Vereinbarung ist ungültig.

nach §622 (1) BGB Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

nach §622 (2) Satz 4 BGB Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

nach §622 (6) BGB Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Demzufolge gilt die gesetzliche Regelung

Würde ich so sagen!

Wenn die vertragliche Vereinbarung dem Gesetz widerspricht ist sie ungültig und in diesem Fall tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

„zusätzlich zur Vereinbarung verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers auf 6 Monate“

Okay, das ist also die ergänzende Klausel zur Verlängerung alleine Deiner Kündigungsfrist.

Da die Kündigungsfrist des Arbeitgebers bei Deiner 10-jährigen Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats beträgt, Deine Kündigungsfrist nur einseitig verlängert wurde und die des Arbeitnehmers damit übersteigt, stellt diese Vereinbarung einen Verstoß gegen die Bestimmung des Bürgerliches Gesetzbuchs BGB § 622 "Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen" Abs 6 dar:

Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Diese Vereinbarung zur verlängerten Kündigungsfrist ist damit unwirksam, und Deine Frage "gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist für AN, nämlich 4 Wochen ?" kann darum mit "Ja!" beantwortet werden.

Wohlbemerkt ist somit meine Frist länger als die des Arbeitgebers bei Kündigung, denn diese wurde in dem Satz welcher die Verlängerung beschreibt nicht mit eingebunden, sie ist also einseitig.

Wie lautet die entsprechende Vertragsklausel denn wortgenau? Wenn sie tatsaechlich eine kuerzere Kuendigungsfrist fuer den Arbeitgeber als die fuer den Arbeitnehmer bewirken soll, ist sie unwirksam. Aber tut sie das wirklich?


zionn 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:23

„zusätzlich zur Vereinbarung verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers auf 6 Monate“

0
DerCaveman  13.08.2024, 16:25
@zionn

Wenn die Kuendigungsfrist fuer den Arbeitgeber tatsaechlich kuerzer sein soll, ist die Regelung unwirksam.

1
zionn 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:35
@DerCaveman

Anhand 622 BGB, was die Fristen für den AG regelt - wäre die Frist mit 10 Jahren Zugehörigkeit 5 Monate.

0
DerCaveman  13.08.2024, 16:36
@zionn

Und vertraglich wurde auch keine laengere Frist vereinbart?

0
zionn 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:37
@DerCaveman

Es wird sich ja auch im Text nicht darauf bezogen, dass die Kündigungsfrist laut 622 BGB angepasst wird auf die Regelung für Arbeitgeber. Es ist quasi eine willkürliche Anpassung

0
zionn 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:45
@DerCaveman

Im Ursprungsvertrag ist die gesetzliche Kündigungsfrist beschrieben. Das andere ist eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag, welche eine Gehaltsanpassung und die Kündigungsfrist beschreibt.

0

Und der Arbeitgeber hat ganz sicher keine 6 Monate Kündigungsfrist dir gegenüber?

Mich würde der ganze Absatz dazu im Arbeitsvertrag brennend interessieren, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Arbeitgeber so unprofessionell vorgeht.


zionn 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 16:51

„zusätzlich zur Vereinbarung verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers auf 6 Monate“

0