Arbeitgeber zieht Kosten für Kleidung ab, Rechtens?

4 Antworten

Servus rechtlich ist die Sache recht simpel. Wenn der AG von dir in irgendeiner Weise Arbeitskleidung verlangt muss er diese auch bezahlen. Er kann sie nach Beendigung des Vertrages zurückfordern oder dir überlassen. Aber definitiv darf er dir die Kosten nicht vom Lohn abziehen. Dabei spielt auch keine Rolle was im AV steht.

Du kannst ihm schriftlich eine Mail schicken in dem du ihm eine Zahlungsfrist für den genannten Betrag einräumst, danach kannst du entweder direkt ein gerichtliches mahnverfahren einleiten oder dir einen Anwalt nehmen.


Thejesterhead 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 19:07

"Verlangt" hat er in dem Sinne nichts l, das lief halt wie "üblich", Vertrag unterschrieben, würde nach Kleidungsgröße gefragt, Schuhe sollt ich mir selber beim Großhändler holen. Das war's, kein Wort davon was im Kündigungsfall ist etc. Auch im Vertrag nicht. Mir ist klar, das dass dann nicht so schön ist für den AG, aber dafür ist nun Mal eine Probezeit und damit das Risiko für den AG vorhanden das der Mitarbeiter dann auch geht.

Ich würde nun über das WE was fertig machen und eine Frist von zwei Wochen setzen, in dem schrieb würde ich nur gerne auf die Rechtslage hinweisen, die hab ich nur leider noch nicht gefunden, alles gefühlt sehr schwammig.

Btw. Firmenlogo oder ähnliches befindet sich nicht drauf, dafür haben sie mir Kopien der Rechnungen zukommen lassen

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yamat501  06.08.2021, 19:11
@Thejesterhead

Ob ein Firmenlogo drauf ist, ist egal. Und im Vertrag muss dazu nichts näheres stehen. Wenn du die Quittung der Schuhe noch hast kannst du die Kosten auch gleich von ihm zurückerstatten lassen - die muss er nämlich auch bezahlen ;-)

Was die exakten Paragraphen anbelangt kann ich dir leider nicht helfen

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Arbeitskleidung wird vom AG gestellt, wenn er sie nicht zurück haben will, dann musst du sie auch nicht bezahlen. Im Normalfall ist die Kleidung jedenfalls bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzugeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Thejesterhead 
Beitragsersteller
 06.08.2021, 18:55

Bin ich auch der Auffassung, gibt es dafür irgendwas Rechts worauf ich verweisen könnte in meinem Schreiben?

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Ja, das ist eigentlich üblich. Normalerweise spricht man aber vorher darüber. Besonders, wenn das Logo draufkommt vom Betrieb.


yamat501  06.08.2021, 18:54

nein das ist nicht üblich so und auch nicht zulässig

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300 Euro ist echt viel ich weiß es nicht wie es gesetzlich aussieht aber das ist echt zu viel