BurgerKing Kündigunsfrist?
Moin,
ich arbeite in meinen Ferien jetzt bei BurgerKing auf Minijob für paar Kröten. Angefangen habe ich am 20.7.24. Ich starte mein duales Studium am 02.09.24 und möchte daher zum 31.8.24 kündigen.
Ich befinde mich in der Probezeit und wollte fragen wann ich meine Kündigung abgeben muss damit alles fristgerecht richtig läuft. Muss ich sonst noch etwas beachten?
Der Preis der Arbeitsschuhe wird mir von meinem 1. Gehalt abgezogen. Ist das richtig so? Muss ich die PSA selber bezahlen? Für die Kleidung muss ich nur Pfand zahlen. Die Schuhe mit 35€ werden mir aber abgezogen?
vielen Dank für eure Mühe!
3 Antworten
Ich .... möchte .... zum 31.8.24 kündigen.
Ergo muss die Kündigung dem AG spätestens per 17.August zugehen / vorliegen, um die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB - während laufender Probezeit - (welche vermutlich auch Deinem Arbeitsvertrag zugrunde liegt ) einzuhalten.
Thema Arbeitsschuhe .....
Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erforderliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen hat. Wenn Sicherheitsschuhe aufgrund der vorkommenden Gefahren erforderlich sind, gehen die Kosten deshalb immer ganz zu Lasten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.
Nur letztendlich wird Dir das nicht wirklich helfen, wenn Dir der AG diese Kosten vom Lohn abzieht. Denn ein Rechtsstreit wird sich kaum lohnen.
Wir kennen deinen Arbeitsvertrag nicht. Schau da rein, da steht deine Kündigungsfrist drin.
Im Arbeitsvertrag steht die Kündigungsfrist.