BurgerKing Kündigunsfrist?

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Ich .... möchte .... zum 31.8.24 kündigen.

Ergo muss die Kündigung dem AG spätestens per 17.August zugehen / vorliegen, um die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB - während laufender Probezeit - (welche vermutlich auch Deinem Arbeitsvertrag zugrunde liegt ) einzuhalten.

Thema Arbeitsschuhe .....

https://www.suva.ch/de-ch/praevention/lebenswichtige-regeln-und-bestimmungen/gut-geschuetzt-mit-persoenlicher-schutzausruestung/fussschutz/arbeitsschuhe-haeufig-gestellte-fragen

Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin erforderliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen hat. Wenn Sicherheitsschuhe aufgrund der vorkommenden Gefahren erforderlich sind, gehen die Kosten deshalb immer ganz zu Lasten des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin.

Nur letztendlich wird Dir das nicht wirklich helfen, wenn Dir der AG diese Kosten vom Lohn abzieht. Denn ein Rechtsstreit wird sich kaum lohnen.


wilees  01.08.2024, 21:11

Besten Dank für's Sternchen.

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Wir kennen deinen Arbeitsvertrag nicht. Schau da rein, da steht deine Kündigungsfrist drin.

Im Arbeitsvertrag steht die Kündigungsfrist.