Arbeitgeber rechnet nur Teilzeit ab?

2 Antworten

Eigentlich müsste dein Arbeitgeber dir die vereinbarte und eingeplante Zeit bezahlen, auch bei Krankheit. Aber wenn das wirklich nur mündlich besprochen wurde, mangelt es dir schlciht an Beweisen, falls der Arbeitgeber nein sagt.

Daher rede mit ihm, verweise ihn darauf dass die eigneteilten Stunden auch bei Krankheit zu zahlen sind und schaue, ob er es dann macht. Ansonsten hättest du zwar rechtlich recht, kannst es aber nicht beweisen, daher sollte man sowas IMMER zusätzlich schriftlich klären.

Nach dem allgemeinen Arbeitsrecht gelten zwar auch mündliche Absprachen als Arbeitsvertragsergänzungen, sie hinterlassen aber im Streitfall wichtige Fragen ungeklärt, weil die Abmachungen nicht verschriftlicht worden sind. Du wärst vermutlich in Beweisnöten.

Für die Zukunft gilt: Wer schreibt, der bleibt.


FlokiX 
Beitragsersteller
 01.10.2024, 14:45

Würde auch ein Nachrichtenverlauf als Beweis zählen? Den habe ich nämlich, samt Bestätigung