Arbeitgeber rechnet nur Teilzeit ab?
Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht.
Aktuell bin ich mit Teilzeit bei meinem AG angestellt.
Für einen Monat habe ich meine Arbeitszeit aber auf 40h/Woche hochgesetzt. In der zweiten Hälfte des Monats bin ich allerdings krank geworden.
Nun schreibt mein AG, dass mir für die Zeit der Krankheit nur die 20h pro Woche berechnet werden, weil bei einer Höherstufung nur die Stunden abgerechnet werden, die auch geleistet wurden.
Ich möchte mich einfach absichern. Weiß jemand, wie das in so einem Fall ist oder hat Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Vertraglich vereinbart sind nämlich nur die 20h, Mehrarbeit war eine mündliche Absprache.
2 Antworten
Eigentlich müsste dein Arbeitgeber dir die vereinbarte und eingeplante Zeit bezahlen, auch bei Krankheit. Aber wenn das wirklich nur mündlich besprochen wurde, mangelt es dir schlciht an Beweisen, falls der Arbeitgeber nein sagt.
Daher rede mit ihm, verweise ihn darauf dass die eigneteilten Stunden auch bei Krankheit zu zahlen sind und schaue, ob er es dann macht. Ansonsten hättest du zwar rechtlich recht, kannst es aber nicht beweisen, daher sollte man sowas IMMER zusätzlich schriftlich klären.
Nach dem allgemeinen Arbeitsrecht gelten zwar auch mündliche Absprachen als Arbeitsvertragsergänzungen, sie hinterlassen aber im Streitfall wichtige Fragen ungeklärt, weil die Abmachungen nicht verschriftlicht worden sind. Du wärst vermutlich in Beweisnöten.
Für die Zukunft gilt: Wer schreibt, der bleibt.
Würde auch ein Nachrichtenverlauf als Beweis zählen? Den habe ich nämlich, samt Bestätigung