Arbeitgeber möchte Überstunden nicht zahlen?

3 Antworten

Du hast Arbeit geleistet und diese wird, wenn im AV vereinbart, auch bezahlt. Da verfällt nichts wegen eines Beschäftigungsverbot. Aber das Verbot heißt ja nicht, dass Du den Chef mal auf der Arbeit besuchen kannst ;)


Familiengerd  01.09.2021, 20:09
wenn im AV vereinbart

Was soll das denn heißen?

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watermelonchill 
Beitragsersteller
 01.09.2021, 17:33

Im Arbeitsvertrag steht das Überstunden durch FreizeitAusgleich berechnet werden. War bei mir nie möglich da wir täglich nur 8 Stunden am Tag und 5x die Woche geöffnet hatten und ich die einzige Mitarbeiterin im Laden war.

Der Chef sitzt den ganzen Tag zuhause rum also auf Arbeit besuchen lohnt sich für mich nicht 😂

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watermelonchill 
Beitragsersteller
 01.09.2021, 17:38
@Wiesel

Dann muss ich wohl einen Anwalt nehmen. Super vielen lieben Dank☺️

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Du solltest darauf auf keinen Fall verzichten.

Du kannst deinem Chef schriftlich und per Einschreiben dazu auffordern, dir die Überstunden abzugelten. Das wäre der erste Schritt.

Du kannst mal beim Arbeitsgericht anrufen, wie du genau vorgehen musst. Es gibt meines Wissens auch beim Arbeitsgericht eine Rechtsberatung.

Du kannst dich bei der Gewerkschaft erkundigen; hoffentlich dürfen sie dir auch als NIcht-Mitglied Auskunft geben.

Du kannst dich gleich an einen Anwalt wenden, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.


Familiengerd  01.09.2021, 20:06
Es gibt meines Wissens auch beim Arbeitsgericht eine Rechtsberatung.

Nein, das dürfen Gerichte nach Rechtsdienstleistungsgesetz RDG nicht.

hoffentlich dürfen sie dir auch als NIcht-Mitglied Auskunft geben

Nein, Beratung erhalten selbstverständlich nur Mitglieder.

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watermelonchill 
Beitragsersteller
 01.09.2021, 18:32

Vielen Dank für deine sehr hilfreiche Antwort.

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Was ist denn das für ein Beschäftigungsverbot? Bist du krank geschrieben?

Geleistete Überstunden verfallen nicht, die müssen in Freizeitausgleich oder monetär abgegolten werden.


Wiesel  01.09.2021, 17:37

Beschäftigungsverbote gibt es bspw bei Chemiefirmen oder Röntgenpraxen schon früh in der Schwangerschaft.

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windsbraut0307  01.09.2021, 17:38
@Wiesel

aha und wie ist es in so einem Fall mit der Lohnfortzahlung? Man ist dann ja nicht arbeitsunfähig??

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Wiesel  01.09.2021, 20:11
@windsbraut0307

Hat der AG oder ein Arzt des BV ausgesprochen wird der im Vertrag vereinbarte Monatslohn gezahlt.

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watermelonchill 
Beitragsersteller
 01.09.2021, 17:36

Ich war 2 Wochen krankgeschrieben, und habe danach direkt ein Beschäftigungsverbot bekommen da ich schwanger bin und die Arbeit für Schwangere nicht geeignet ist.

Im Arbeitsvertrag steht das Überstunden durch Freizeitausgleich abgegolten werden, War bei mir nie möglich da wir täglich nur 8 Stunden am Tag und 5x die Woche geöffnet hatten und ich die einzige Mitarbeiterin im Laden war.

und jetzt stehe ich hier mit noch fast 130 Überstunden von 2020. 😕

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