Arbeiten am WE und Feiertagen als Reinigunskraft im öffentlichen Dienst ohne Zuschlag rechtens?
Ich arbeite seit 2020 im öffentlichen Dienst an einer Schule als Reinigungskraft.
Um meine Stunden etwas aufzustocken werde ich ab Oktober noch zusätzlich unser Gemeindehaus (in dem auch Feiern, Ausstellungen... auch an Wochenenden und Feiertagen stattfinden) reinigen.
Auf Nachfrage ob ich hier Wochenend- und Feiertagszuschlag bekomme wurde mir gesagt, dass es das nicht geben würde.
Am 2. Oktober wäre eine Veranstaltung die bis Nachts geht. Der Tag darauf ist ja Feiertag und da müsste ich das Ganze Haus reinigen, da am 4. dann eine weiter Veranstaltung ansteht.
Ich soll meine Stunden aufschreiben und monatlich abgeben.
Ist das so in Ordnung? Ich bin der Meinung eigentlich nicht. Gibt es ein Gesetz oder eine Urteil dazu?
Es kann auch sein, dass ich nach 20 Uhr rein müsste.
6 Antworten
Sonn- und Feiertagszuschläge sind im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Das gilt auch für Schicht-/Überstundenzuschläge.
Gesetzlich vorgeschrieben sind nur Zuschläge für Nachtarbeit, wenn dafür keine zusätzlichen freien Tage gegeben werden und Ausgleichstage für Sonn- und Feiertagsarbeit.
Samstag ist übrigens ein "ganz normaler" Arbeitstag (weil Du von Wochenendarbeit schreibst).
Bevor man Dir eine korrekte Antwort geben kann, müsste man wissen, was für Dein Arbeitsverhältnis vereinbart ist.
Par. 8 TVöD
https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1436
Ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst als Reinigungskraft - hat zumindest in meinem Bundesland inzwischen Seltenheitswert. Geht alles über Dienstleister.
Sofern dein AG dann die Gemeinde ist - gibt es bestimmt einen Personalrat an den du dich wenden kannst. Hier müsste man ggfs auch deinen Arbeitsvertrag kennen.
Nein, gesetzlich darf so etwas nicht geregelt werden. Im Grundgesetz ist Tarifautonomie verankert, dass verbietet dem Staat jedes Eingreifen in so etwas.
Das wird alles ausschließlich von Tarifverbänden und Gewerkschaften geregelt. Wenn es dahingehend keine Einigung gibt, ist das rechtens.
Manche Branchen haben es, andere eben nicht.
Das Gesetz sieht nur Zuschläge für die Nacht vor, alles weitere ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt.
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge.