Werden in der Pflege Feiertage und Wochenenden als Arbeitstage gerechnet?
Ich mache eine Ausbildung zur Altenpflegerin und bin seit März dabei, die 400 Stunden im ambulanten Dienst abzuleisten. Jetzt muss ich ausrechnen, wann ich wieder zurück ins Heim soll. Dabei hatte ich zwischendurch immer wieder Blockschule. Muss ich jetzt die Wochenenden und Feiertage mit zu meinen Arbeitstagen zählen oder nur die Werktage? Denn wenn ich Wochenende auch zuzählen würde, hätte ich ja eine 7-Tage Woche.. Wie wird das gerechnet?
6 Antworten
Hallo Anna-Lena
ganz einfache Rechnung :
deine vertraglich-vereinbarte wöchentliche AZ dividiert durch deine vertraglich-vereinbarte Woche.
Z.B. 40h/Woche:5 Tage-Woche= tägliche AZ von 8,00h ->heißt also ein Tag Urlaub entspricht 8,00h geleisteten Arbeitsstunden.
Da du wohl einige WE und Feiertage arbeiten musst, zählen diese wie die Werktage! Liebe Grüße
Vielen Dank! Ich fange an zu verstehen. :) Aber was ist jetzt mit den Feiertagen, wenn diese in diese 5 Tage fallen? Ich habe jetzt von 1. März bis 31. August 67 Werktage, 4 Feiertage, 52 Tage Wochenende und 61 Tage Schule.
Normalerweise arbeitet man in der Ambulanten Pflege in einer 6.5Tage Woche.
Das bedeutet, dass Du in 14Tage, 12Tage arbeiten mußt.
Die Stunden die Du am Wochenende erarbeitest, gehören selbstverständlich in deine Abrechunung.
Auch die Stunden in die Du an einem Feiertag leistest gehen von deinen Sollstunden ab.
Ob deine Praktikumsstelle die einen Freizeitausgleich gibt für Feiertagsarbeit liegt bei ihnen.
Kann dir aber eigentlich Egal sein, denn wenn deine Stunden Soll erfüllt ist, ist für dich Schluß mit dem Praktikum.
Okay.. aber wenn ich nur nach den 400 Stunden gehen würde, könnte ich ja ewig dafür brauchen und einfach jeden Tag nur 5 Stunden arbeiten (ich habe nämlich Probleme, meine Stunden zusammen zu bekommen und will nicht mit zu vielen Minusstunden im Heim ankommen). Ich habs jetzt mal so gerechnet: ich hab 400 Stunden, eine 40-Stunden Woche, d.h. ich muss 10 Wochen (70 Tage) arbeiten. Und da ist mein Problem. Da ich ja nicht jeden Tag 8 Stunden arbeite (weil das mit den Touren nicht hinhaut), sondern oft sehr viel weniger (5-6), muss ich öfters mal Wochenende arbeiten. Zähle ich das dann mit dazu? Undzwar hab ich jetzt von 1. März bis 31. August 67 Werktage. Mit Feiertag und WE wären es 123 Tage. Wenn ich im September dann noch 3 Tage im Ambulanten bin hätte ich meine 70 beisammen. Stimmt das dann so?
Tut mir Leid, wenn ich mich vielleicht etwas dumm stelle, aber ich kenn mich damit wirklich nicht aus. Vielen dank für eure Hilfe!
halli hallo,
also ich arbeite in einem heim für mehrfachbehinderte kinder. bei uns ist es so, dass es eine 7-tage-woche gibt. wenn du nun am wochenende arbeitest, dann wird dieser tag gezählt. achte dann darauf, dass dir für sonntag zuschläge zustehen. falls du am wochenende nicht arbeitest, dann zählst du nur von mo-fr. also eigentlich immer nur die tage die du gearbeitet hast.
ich habe einen 33 std. vertrag. dieser ist auf die woche gerechnet. egal ob ich jetzt wochenende arbeite oder nicht. falls du am wochenende arbeitest, stehen dir unter der woche zwei tage frei zu.
ich hoffe die anwort hilft dir ein wenig. lg sunschine33
Das ist gesetzlich geregelt. Als Altenpflegerin solltest du auch noch psychologische Kenntnisse haben und fexibel sein. Unter deiner Obhut, tun mir die betagten Menschen sehr leid. Ich empfehle dir, in einer Fabrik am Laufband zu arbeiten, wo du sekundengenau die Stechuhr betätigen kannst!!!
Tut mir sehr Leid, dass du so denkst. Konntest du dir denn anhand meiner Frage irgendein Bild meiner psychologischen Kenntnisse machen? Ich kenne mich nunmal mit Stundenberechnung und Gesetzen nicht so gut aus, da ich als Altenpflegerin meine Werte auf etwas anderes lege. Leider kann ich so etwas nicht einfach an jemand anderen abschieben sondern bin auch selbst damit verantworlich, auf meine Stunden zu achten.
Arbeitstage sind alle Tage außer Wochenende oder Feiertagen, deshalb musst du die nicht mitzählen. Das ist gesetzlich festgelegt und kann deshalb auch in der Pflege nicht anders sein. Wenn du trotzdem an einem Feiertag oder Wochenende arbeiten musst, musst du an einem Arbeitstag einen Freizeitausgleich bekommen.
Nein, die arbeitet sie für das normale Gehalt (wenn sie Glück hat bekommt man einen Wochenend oder Feiertagszuschlag) und man bekommt einen Wochentag frei, zum Ausgleich. Also z.B. Sonntag arbeiten, dafür Montag frei.
Natürlich sind auch Sonntage Arbeitstage!