Nachtschicht- und Feiertagszuschlag zu spät berechnet?
Ich habe am 3. Oktober (Tag der deutschen Einheit) mit zwei Wochen Nachtschicht begonnen. Danach je 1 Woche Früh- und Spätschicht gehabt, dann am 1 November (Allerheiligen) wieder mit 2 Wochen Nachtschicht begonnen.
Allerdings wurde mir, beim Lohn (Anfang November) weder der Feiertag, noch die Nachtschicht berechnet. Jetzt habe ich Angst, das sie mir im Dezember beide Feiertage bzw. Nachtschichten berechnen, was ja mehr Abzüge bedeutet.
Darf mein Arbeitgeber das, schließlich ist der 3. Oktober sogar zwei Tage früher dran als der 1. November. Es hätte also möglich sein müssen, schon im November den ersten Feiertag bzw. Nachtschicht mit einzuberechnen.
Ich hoffe ich habe das Ganze verständlich erklärt.
2 Antworten
Variable Zuschläge werden immer im Folgemonat berechnet und dann mit der nächsten Abrechnung ausgezahlt. Also...
- im Oktober die Stunden mit Zuschlägen geleistet
- im November die Zuschläge spitz berechnet
- Anfang Dezember mit der November-Abrechnung ausgezahlt
Mehr Abzüge hast Du aber theoretisch nicht zu befürchten. Denn spätestens mit der Einkommenssteuererklärung werden alle Beträge in einen Topf geworfen und Überzahlungen zurück erstattet.
Bei mir werden Feiertage immer einem Monat später berechnet. Ich bekomme meinen Satz Stunden fest und am Ende des Monats rechnet man über oder Minusstunden aus die dann auf dem Zeitkonto landen. Feiertage und Nachtzuschlag gibt's dann im folgenden Monat aber da ich in dem Monat die vom Vormonat bekomme gibt's die aktuellen ja auch erst später.
Würde das mit deinem Lohnbüro einfach Mal abklären.