Muss ich nach der Schule trotz Urlaub arbeiten?
Ich weiß, dass ich nach der Berufsschule arbeiten müsste, wenn der Chef das so will. Aber ich habe an 2 Tagen in der Woche Berufsschule, habe mir 4 Tage Urlaub genommen um die ganze Woche nicht arbeiten zu müssen. Eigentlich habe ich jede Woche noch einen freien Tag. Darum verstehe ich eigentlich auch nicht, warum ich dann 4 Tage Urlaub nehmen soll.... Aber das wäre noch ein anderes Thema.....
Also, ich habe eigentlich Urlaub. Zur Berufsschule gehe ich natürlich. Nun fällt die 7 Stunde aus und mein Kollege, der in der gleichen Klasse ist, ruft im Betrieb an und sagt Bescheid, dass die 7te Stunde ausfällt. Nun kommt´s: Ich muss nach der Schule noch zur Arbeit, mein Kollege nicht..... Ist das richtig so? Gesetzlich wahrscheinlich schon.........
6 Antworten
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Das kommt auf die Einstellung von deinem Chef an.
Nehmen wir an, du hast um 14 Uhr Schule aus. Deine Arbeit würde regulär um 17 Uhr enden, wenn es ein Arbeitstag wäre. Für den Weg von der Schule zur Arbeit bräuchtest du 15 Minuten.
In diesen Fall kann dein Chef sagen, dass du am Arbeitsplatz erscheinen musst. Du könntest ja noch 2h und 15 min für ihn arbeiten.
Manche Chefs sagen aber auch dann, dass du nicht kommen brauchst. Das ist unterschiedlich. Gesetzlich gesehen müsstest du aber noch zur Arbeit, solange du deine 8 Arbeitsstunden pro Tag noch nicht voll hast (der Arbeitsweg zählt auch als Arbeitszeit).
Es kommt auch darauf an, wie lange dein Weg zur Arbeit ist. Brauchst du natürlich 2 Stunden nach der Schule zur Arbeit, brauchst du für die dreiviertel Stunde auch nicht mehr arbeiten.
So war es zumindest bei meiner Ausbildung geregelt... Die habe ich vor 1 Jahr beendet.
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Der Chef kann sein Recht einfordern, klar. Er muss es aber nicht, wenn ich das nicht möchte.
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Also erstmal wenn du zur Berufsschule gehst musst du keinen Urlaub nehmen.
Ansonsten wenn Stunden ausfallen kann Nacharbeit angeordnet werden. Die Wegezeit zwischen Schule und Betrieb ist aber Arbeitszeit. Eigentlich.
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Die Tage, an denen du zur Berufsschule gehst, sind ja keine Urlaubstage. Also musst du, wenn du die erforderliche Stundenzahl nicht erreichst, dann arbeiten gehen.
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Hallo pellepe,
Das entscheidet I M M E R der Chef, oder die Chefin. Wenn die wollen, das du arbeitest dann musst du das machen. Ob dir die Berufsschule deshalb an diesem Tag freigegeben hat, das interessiert den Chef oder die Chefin überhaupt garnicht. Und wenn der Chef oder die Chefin tazächlich dir an dem Tag an dem dir die Berufsschule freigegeben hat auch freigibt, dann ist das von dene ein K A N N.
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Wie alt bist du denn? Ü18 oder noch Minderjährig?
Die Einstellung des Chefs ist nebensächlich, wenn er gegen geltendes Recht verstößt.