Praxiswechsel in anderes Bundesland ohne Berufsschule wechseln zu müssen?
Hallo,
Ich arbeite derzeit seit 2021 in einer Praxis in Baden-Württemberg und bin dort auch auf der Berufsschule. Ich kündige dort jetzt aber und habe auch schon eine Zusage von einer Praxis aus Bayern. Nur wäre mir wichtig, dass ich nicht nach Bayern auf die Berufsschule muss sondern in Baden-Württemberg bleiben kann, da ich dort echt gute Noten habe und am Anfang auch schon oft die Klasse wechseln musste wegen des Betriebs und jetzt nicht wieder wechseln will. Nun ist meine Frage, ob der Grund , dass ich extra für meine vorherige Praxis näher an die Berufsschule in Baden-Württemberg gezogen bin, und somit diese näher liegt als die Berufsschule in Bayern, und das oben genannte ausreicht und wohl genehmigt wird?
Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen. Lg
1 Antwort
Grundsätzlich ist der Sitz des Ausbildungsbetriebs ausschlaggebend für die Zuständigkeit der Schule.
Du müsstest einen Gastschulantrag stellen, dem sowohl die aufnehmende (BW) als auch die abgebende (BY) Schule zustimmen müssten.
Bundeslandübergreifend ist das immer Amtsschimmeldressur für Fortgeschrittene. Denn der Sachaufwandsträger (Kommune) der Schule bekommt für deinen Schulbesuch Geld von deiner Gemeinde.
Nur ergänzend: Es haben auch nicht alle Länder die gleichen Prüfungen, auch wenn die Ausbildungspläne einheitlich sind. Insofern ist die Kombi "Ausbildung in einem Land, Schule im anderen" überhaupt nur ansatzweise sinnvoll, wenn Bayern und BaWü einen gemeinsamen Prüfungserstellungsausschuss haben.