Anzeige wegen Kontakt mit (Ex) Freund?
Hallo, der Vater von meinem (Ex)Freund ( er will Kontakt und hat mich heute heimlich besucht), der Vater will mich anzeigen weil ich mit ihm Kontakt habe. Sein Sohn ist fast 18. Darf er das? Obwohl sein Sohn mich selber angeschrieben hat und besucht hat?
8 Antworten
Auf welcher Rechtsgrundlage? Es gibt kein Gesetz, das es unter 18 Jährigen (oder auch denen darüber) verbietet, sich mit anderen Menschen zu treffen (mit einigen Ausnahmen wie bei einem Kontaktverbot zum Beispiel - und zwar einem rechtsgültigen, nicht einem vom Vater auferlegten)
Nur Treffen ist völlig egal, so lange keine gerichtliche Entscheidung aus welchen Gründen auch immer, etwas anderes sagt. Sollte es intim werden ist mein letzter Stand, dass das unter 14 illegal ist, zwischen 14 und 16 nur auf Antrag verfolgt wird (es also durch die Anzeige des Vaters unterbunden werden kann), ab 16 sollte es da keine Probleme mehr geben. In gleichgeschlechtlichen Beziehungen war die Grenze mal 18. Ob das inzwischen gefallen ist, weiß ich nicht, ich bin kein Anwalt - so ist meine Aussage bitte auch zu werten.
Seit wann bist Du dafür verantwortlich, was andere Leute machen? Das ist eine Lachnummer, das muss der Vater mit seinem Sohn ausfechten und Du lachst Dir nen Ast. Grinsend durch den Tag, dumme Leute gibt es genug an jede Ecke.
Grundsätzlich darf und kann jeder jeden wegen allem und ohne jegliche Beweise zu benötigen anzeigen. Der Staatsanwaltschaft obliegt es dann, zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder die Angelegenheit eingestellt wird.
Im Gegenzug kann ggf. der Angezeigte eine Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung machen.
In Deinem Fall: Der Vater kann (theoretisch) Anzeige erstatten; es wird dabei aber nichts herauskommen. Es sei denn, ein Kontaktverbot wurde vorher schon gerichtlich festgelegt.
Schöner Quatsch: Ü18 darf "Sport" mit einem 17 jährigen haben, lol
Da hat er nichts er willeinfach nicht dass wie Kontakt haben. Der Sohn dagegen schon aber er wurde dass seinen Papa erstens nicht sagen zweitens nicht mal interessieren
Gerichtlich wurde gar nichts gemacht und sein Sohn hat sich zuerst gemeldet bei mir und ist freiwillig auch gekommen. Also brauche ich mir keine Sorgen machen?
Welche "Straftat" ( bitte in diesem Zusammenhang einmal den Begriff auf der Zunge zergahen lassen ) möchte der Vater denn anzeigen?
Dass Ihr Kontakt hattet? Dass Ihr Euch getroffen habt? Dass Ihr mit einander sprecht?
Selbst sexuelle Kontakte sind nicht strafbewehrt. Soory - aber dieser Pappi macht sich nur lächerlich - mehr nicht.
Verbieten kann er seinem Sohn !! theoretisch ! vieles.
Dir ! hat er weder etwas zu sagen, noch etwas zu verbieten.
Wenn Du fies bist kannst Du ihm einen vorbereiteten Zettel mit der Anschrift und der Telefonnummer des nächsten Polizeireviers überreichen.
Außer du bist ü 18 und der Papa hat handfeste Beweise (Film z.B.) dass ihr am Abend 'sport' hattet. Dann kannst du aber auch den Vater verklagen, wegen der Beweise (verstecktes Filmencist ja z.B. natürlich verboten). Kann der Sohn ja auch seinen Vater etwas unter Druck setzen, dass er den Mist lassen soll. Also im Prinzip - keep calm