Anzeige erstellen als Kind gegen Kind?

5 Antworten

Du kannst es zwar der Polizei melden (nichts anderes ist eine Anzeige), passieren kann dem Dreizehnjaehrigen aber zumindest strafrechtlich ueberhaupt nichts.


geheim007b  18.06.2024, 07:26

jain. Es wird Aktenkunding und durchaus berücksichtigt sobald er 14 ist und erneut Straftaten begeht. Jugendamt bzw. eine Ansprache können direkte konsequenzen sein.

Ich habe vor einem Jahr mal ein hakenkreuz aus Spaß in den Chat geschickt

Hier erschleicht mir aber der Verdacht dass es einfach nur um Rache geht und nicht um die Straftat selbst.

Es dem Lehrer zu zeigen wäre pädagogisch vermutlich sinnvoller als da gleich die Staatsanwaltschaft zu bemühen.

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Der "Täter" ist nicht strafmündig; folglich läuft eine Strafanzeige ins Leere.

Unter 14 ist man nicht strafmündig.

Du kannst das natürlich der Polizei melden, allerdings können die auch nicht so viel machen. Je nach dem wie die Sachlage außerhalb deiner Schilderung ist, könnte das Jugendamt hinzu gezogen werden.

Im großen und ganzen, werden aber nur die Eltern benachrichtigt und es gibt Post. (Wenn überhaupt)

Bedenke, diese Informationen sind ohne Gewähr, da jeder Sachverhalt anders ist.


Inkognito-Nutzer   18.06.2024, 06:53

Was heißt ohne Gewähr

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Du kannst es anzeigen. Bestraft wird er nicht, da unter 14. Aber zumindest wird er zum Jugendamt müssen.

Nein - kannst Du nicht. Dazu bist Du zu jung. Aber Deine Eltern könnten zur Polizei gehen.

Was ich jedoch empfehlen würde: Gib Deinem Klassenlehrer Bescheid, wenn der es noch nicht wissen sollte. Der kann handeln und sollte es auch. Was danach geschieht, ist nicht mehr in Deiner Macht.


Inkognito-Nutzer   18.06.2024, 06:51

Ich habe überlegt zur Schulleitung zu gehen also email schreiben

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