Anzeige bei willhaben, was kommt auf mich zu?

3 Antworten

Es gibt aus meiner Sicht 2 Möglichkeiten. Du hast völlig richtig die Ware als gebraucht eingestellt (dann hoffentlich NICHT ALS NEUWERTIG) - somit soll sie vor Gericht gehen, gar nichts kann sie machen - das funktioniert aber nur, wenn Du es richtig eingestellt hast. Nämlich, gebrauchtes Gerät im guten Zustand, allerdings mit leichten Gebrauchsspuren. Wenn Dein Inserat so ähnlich erstellt wurde, wird sie nicht soviel machen können - in letzter Instanz entscheidet dann das Gericht.
Hast Du das Produkt als NEUWERTIG (gebraucht aber neuwertig) eingestellt, würd ich persönlich es zurücknehmen, vielleicht soll sie den Rückversand bezahlen, bzw ziehst Du Dir die Kosten für den Rückversand ab und wartest bis sie es zurückgesendet hat, dann überweist Du den Betrag zurück (nicht vorher zurücküberweisen - sie könnte auch ein Scammer sein).
Wie ich es machen würde (aber wir betreiben einen Versandhandel/Online-Shop) - Kunde kann natürlich die Ware kostenfrei zurücksenden - bei uns ohne Angabe von Gründen, nicht nur 14 Tage (Fernabsatzgesetz), sondern LÄNGER - ALLERDINGS ist es für Händler (Online-Händler) 14 Tage ohnehin verpflichtend - für Dich als Privater NICHT. Du könntest es aber AUF KULANZ oder einvernehmlich zurücknehmen - den Versand bezahlt aber sie, das muss drinnen sein für den Aufwand - sonst würd ich sie anrennen lassen..
Dann kontrolliere, ob sie alles zurückgesendet hat, ob das Handy noch in dem Zustand ist, wie Du es losgeschickt hast, wenn das passt, stell es nochmals ein - und schreib die "Mängel" genauer hin (Kratzer dort, Kratzer dar, allerdings werden dadurch die Funktionen nicht beeinträchtigt, bla bla - SOFERN ES STIMMT - sei ehrlich beim Erstellen Deines Inserates). Besser Du verkaufst es einem anderen glücklichen Kunden, als einer Kundin, die dann unglücklich ist, und bei Dir zumindest nichts mehr kaufen wird - nimms zurück, das würde ich sagen.
Allerdings musst Du es nicht zurücknehmen, wenn die Mängel benannt wurden bzw Du aufmerksam gemacht hast, dass es sich um einen Gebrauchsgegenstand mit Abnützungsmerkmalen handelt.

Ich denke mal, du hast es angeboten als gebraucht und ohne Garantie.

Du hast auch nichts falsches in das Angebot geschrieben: das Teil funktioniert, niemand erwartet dass der Akku noch die Kapazität "wie neu" hat.

Dann wäre eine Rücknahme ein freiwilliges Entgegenkommen. Drohungen mit Anwalt kannst du vergessen.

Ich biete bei Unstimmigkeiten eher grosszügig die Rücknahme an (ohne Portokosten), aber wenn mir jemand mit Drohungen kommt, dann würde ich auf stur schalten ... der Anwalt würde von ihr erst mal 150 Euro Eigenbeiligung der Rechtsschutzversicherung verlangen, oder gleich wegen Aussichtslosigkeit abwinken, dann wäre die Sache erledigt.


Das Risiko liegt beim Käufer... und auch der nachweis dass der Kratzer schon beim Versand so war. Dazu kommt die Streitfrage was jetzt normale Gebrauchsspuren sind. Passiert also nichts... selbst wenn ein Anwalt schreiben sollte kann es ignoriert werden... vor gericht würde man so was nicht durch kriegen.