Anzeige?
Kann man jmnd Anzeigen wenn er den chatverlauf zweier Personen teilt ohne um Erlaubnis zu fragen?
2 Antworten
Hallo,
nein, das darf die Person nicht so einfach. Laut Kunsturhebergesetz besteht nämlich das Recht am eigenen Bild (auch wenn es nicht ein Selfie etc. ist). Dies wiederum kann laut § 201 a StGB geahndet. Theoretisch kannst du also eine Anzeige stellen.
Zwei Gründe warum ich dir davon aber abraten würde:
- Ich kenne den Sachstand zwischen euch(?) beiden nicht und mit auch nicht zu einhundert Prozent mit dem Thema bewandert, aber die Anzeige wird mit höchster Wahrscheinlichkeit eingestellt bzw. auf den Privatklageweg (Zivilrecht) verwiesen. Der "Täter" ist dadurch sogar noch motiviert weiterzumachen weil es ja keine Strafe gibt.
- Auch wenn es ums Prinzip geht, die Polizei macht in solchen Fällen meistens nichts und es bildet sich eine ewige Spirale aus provozieren – Anzeige. Das ist auch nicht Sinn der Sache weil irgendwann wird es völlig eskalieren.
Von daher: Ich würde es an deiner Stelle eher mit einem Gespräch entweder unter vier Augen oder mit einem Zeugen versuchen, anstelle gleich den polizeilichen Weg zu gehen. Aber: Das ist meine Meinung und ich werde und will dich da auch nicht beeinflussen!
Okay, ich kenne da leider nicht die Einzelheiten aber sicherlich findet ihr eine Lösung. 😀
sowas ist Kindergarten, die Polizei hat andere Sachen zutun.
Es geht ums Prinzip außerdem wenn es meine psychische Gesundheit belastet?
Mein Problem ist dass sie nicht mit sich reden lässt aber danke für die Antwort