Anzeige?

2 Antworten

Ausversehen betritt man ein Privatgrundstück nur wenn man über keinen Zaun Klettert, keine Türen aufbricht oder keine Schilder missachtet. Wenn man dann auch keinen Blödsinn macht, sollte man auch bei einer Anzeige relativ wenig zu befürchten haben.

Da psssiert nichts. Das Grundstück muss eingefriedet sein.