Antiplebiszitäre Verfassung?
Hallo,
mich habe die Aufgabe gestellt bekommen und weiß einfach nicht weiter, habe schon geschaut was antiplebiszitär bedeutet.
Positionieren Sie sich zu der folgenden These:
„Das Grundgesetz ist eine antiplebiszitäre Verfassung." Führen Sie mindestens zwei Argumente an.
wäre sehr hilfreich wenn mir jemand helfen könnte :) Vielen Dank
Sehr dringend*
1 Antwort
Das stimmt ja auch so nicht. Auch das GG enthält ein plebiszitäres Element. So kann über eine Neuordnung der Bundesländer nur über eine Volksabstimmung entschieden werden. Tatsächlich hatten wir diesen Fall in den 90er Jahren, als Berlin und Brandenburg zusammengelegt werden sollten. Die Volksabstimmung brachte dafür aber keine Mehrheit.
Daher kann man das GG nicht als "antiplebiszitär" bezeichnen.
Gleichwohl hat das GG natürlich nicht soviele plebiszitäre Elemente wie andere Verfassungen. So wird hier weder der Bundespräsident noch der Kanzler direkt gewählt und auch ansonsten gibt es keine Volksabstimmungen auf Bundesebene bis auf die genannte Ausnahme.
Stehen da doch, sogar drei. :-) Keine Direktwahl des BuPäs, keine des Bukas, keine Volksabstimmungen wie in der Schweiz.
Okay danke, ich benötige aber 2 Argumente…