Antiplebiszitäre Verfassung?


05.10.2022, 19:29

Sehr dringend*

1 Antwort

Das stimmt ja auch so nicht. Auch das GG enthält ein plebiszitäres Element. So kann über eine Neuordnung der Bundesländer nur über eine Volksabstimmung entschieden werden. Tatsächlich hatten wir diesen Fall in den 90er Jahren, als Berlin und Brandenburg zusammengelegt werden sollten. Die Volksabstimmung brachte dafür aber keine Mehrheit.

Daher kann man das GG nicht als "antiplebiszitär" bezeichnen.

Gleichwohl hat das GG natürlich nicht soviele plebiszitäre Elemente wie andere Verfassungen. So wird hier weder der Bundespräsident noch der Kanzler direkt gewählt und auch ansonsten gibt es keine Volksabstimmungen auf Bundesebene bis auf die genannte Ausnahme.


KnusperRiege255 
Beitragsersteller
 05.10.2022, 19:36

Okay danke, ich benötige aber 2 Argumente…

Atzej  05.10.2022, 19:39
@KnusperRiege255

Stehen da doch, sogar drei. :-) Keine Direktwahl des BuPäs, keine des Bukas, keine Volksabstimmungen wie in der Schweiz.