4 Antworten

Kommt drauf an.

Die Kinderleinen haben durchaus ihre Berechtigung für die jeweiligen Anspruchsgruppen. Sie stellen eine neue Art von barrierefreiheit dar.

Ich erlebe sie oft bei Eltern, die eine (körperliche) Behinderung haben z.B. am Gehstock gehen und daher ihr Kind nicht an die Hand nehmen können oder Bandscheibenvorfälle eine nscheifen/gebückten Gang erschweren. Oder auch wenn die Kinder selbst eine Behinderung haben z.B. Autismus, Hochsensibilität...

Dir muss klar sien, dass deine Tochter trotzdem auf dich hören muss und Grenzen kennen un einhalten muss. Mit einer Leine verhinderst du auch nicht, dass sie auf die Straße rennt.

Und du schaffst dir damit natürlich auch neue Probleme wie die Gefahr, Leine um Gegenstände und Lebewesen zu wickeln. Stolperfallen und den Trugschluss falscher Sicherheit. Gerade wenn du Angst hast, dass das Kind andernfalls verloren geht, läuft generell etwas falsch. Orte, wo diese Gefahr besinders gegeben sind (Menschenmengen) sind gerade keine Orte, wo man eine Leine nutzen sollte, da es das sehr gefährlich macht. An den anderen orten hast du halt trotzdem eine Aufsichtspflicht, musst das Kind immer im Auge behalten und Leinen ersetzen nicht die Erziehung, das Kind muss trotzdem auf dich hören oder es darf schlicht nicht selbst laufen. Dann muss es eben erstmal im Buggy angeschnallt werden.


brokengirl1234 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 21:13

die leine ist eigentlich nur dafür gedacht wenn sie das Laufen lernt und in der Entdeckerzeit wo die einfach überall hinlaufen. Ich würde es nur für diese Zeit nutzen

Rendric  14.08.2024, 21:16
@brokengirl1234

Lass sie an sicheren Orten üben und bleibe immer neben ihr. Du wirst ja wohl selbst mit dienem Körper ein Kleinkind in Schach halten können, dass es weder auf die Straße rennt, noch überhaupt verloren geht. Du bist erwachsen und allemal schneller als ein Baby. wie sol les dir weglaufen, wenn deine volle Aufmerksamkeit bei ihr liegt?

brokengirl1234 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 21:20
@Rendric

wenn ich draußen bin und der Garten keinen Zaun hat dann ist es bisschen blöd und man mal was essen will, wo sie halt man nicht weglaufen soll. ich würd es sowieso nicht die ganze zeit oben lassen. oder wenn man essen geht und die beim Tisch bleiben soll

Rendric  14.08.2024, 21:30
@brokengirl1234

Selbstgemachte Probleme. Wenn du essen willst, nimmst du dein Kind mit. Setzt es auf einen sTuhl. Oder läufst essend mit ihr mit bzw. bleibst in dem Abstand, in dem du noch hinsprinten kannst. Oder du gehst gar nicht erst in dne Garten mit ihr, wenn du essen willst. Laut anderen Fragen ist dein Kind noch nicht einmal ein Jahr alt. Da heißt Aufsichtspflicht noch absolut gar nicht unbeaufsichtigt lassen. Höchstens Raum verlassen, wenn es in inem sicheren Kinderbett/ Laufstall ist. Das heißt auch, dass das Baby mit kommt zum Müllraubsingen, Essen und Wäsche im Keller in die Waschmaschine machen oder du mit den Sachen ihre Schalfenszeit abwartest.

Wenn dein Kind gesund ist braucht es das nicht, kenne es nur von Kindern mit Autismus/geistiger Behinderung die eine Weglauftendenz haben.

Meinen gesunden Kindern würde ich sowas nie umbinden, ein gesundes Kleinkind läuft an der Hand!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Mutter

Girl du musst an deinen Ängsten arbeiten.

Ein Kind wird nicht angeleint, das ist unnötig und demütigend!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

brokengirl1234 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 21:06

das ist nicht so einfach..

Jana174923  14.08.2024, 21:06
@brokengirl1234

Doch klar. Hab selbst bald 3 Kinder. Es ist dein Kind und kein Hund. Also behandel es doch nicht so.

Da guckt (zurecht) jeder schräg. wenn du angst hast das kind in menschenmassen zu verlieren, kauf eine koffersicherung. ist per bluetooth. wenn das teil (in hosentasche vom kind) 2m weg ist piepst es bis es wieder nah genug ist.

Beim einsteigen in die uBahn kind and hand nehmen.