Bin ich BAB (Arbeitsagentur) berechtigt?
Ich weiß es gibt so ein online Rechner dies das. Ich will aber nur wissen, ob das realistisch ist und ob jemand von euch BAB bekommt. Ich bin 18, und fange im September eine Ausbildung als Fahrdienstleiterin an bei der DB. Ich will umziehen und mein Gehalt im ersten Monat beträgt 1.004 brutto. Und viel viel Euro bekommt ihr überhaupt BAB lohnt es nicht also überhaupt sowas zu beantragen.
2 Antworten
Bei dem Brutto wirst Du etwa 840 Euro Netto aufs Konto bekommen und das liegt sehr wahrscheinlich so hoch, dass kein Anspruch mehr auf BAB - bestehen wird.
Aber unter 25 würde dir nach dem Auszug bei den Eltern dein Kindergeld von derzeit 219 Euro zustehen, wenn Du nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommen würdest.
Wenn Du unter 25 bist, nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und z.B.eine Ausbildung machst, dann steht dir dein Kindergeld selber zu, es sei denn, dass dir deine Eltern min. Unterhalt von 219 Euro zahlen würden.
Wohnt ein Azubi oder Student nicht mehr bei den Eltern und ist der Auszug z.B.wegen der Ausbildung notwendig, dann stünde dem Kind bei Leistungsfähigkeit der Eltern ein Unterhalt von derzeit 860 Euro zu.
Die Nettovergütung wird im Regelfall bis pauschal 100 Euro auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, die sind für notwendige Aufwendungen gedacht, höhere notwendige Aufwendungen müssten nachgewiesen werden.
Wenn Du also dann angenommen um die 840 Euro Netto aufs Konto bekommst, dann würden um die 740 Euro anrechenbares Einkommen bleiben.
Da dir dann nach deinem Auszug das Kindergeld von 219 Euro zusteht, würdest Du insgesamt auf um die 959 Euro anrechenbares Einkommen kommen.
Deine Eltern müssten dir dann also keinen Unterhalt mehr zahlen, da Du ca.100 Euro über deinem Unterhaltsanspruch liegen würdest.
Bitteschön
Bro Dankeschön das du dir die Mühe dafür gibst. Aber ich krieg doch so oder so keine BAB Hilfe von denen.
Das kann man erst nach einer Antragstellung und einem erhalten Bescheid wissen, entweder er würde bewilligt und Du bekommst noch etwa, oder er wird abgelehnt, dann gibt es nichts.
Aber dann stünde da auch der Grund für die Ablehnung, könnte dann ja unter Umständen je nach Höhe der Vergütung und Einkommen der Eltern noch ein Anspruch auf Unterhalt bestehen.
Bei dir dann eher nicht, aber nicht jeder Azubi hat im ersten Lehrjahr so eine hohe Vergütung.
Auch wenn Du schon den kostenlosen BAB - Rechner genutzt hast und dieser sagt das kein Anspruch bestehen würde, würde ich nach einem Auszug einen Antrag stellen, auch wenn dieser dann abgelehnt würde.
Dann könntest Du immer noch versuchen durch einen ALG - 2 oder besser Hartz lV Antrag beim Jobcenter noch eine monatliche Aufstockung zu bekommen.
Angenommen Du würdest für deine Warmmiete dann 404 Euro zahlen müssen, dann würden derzeit min.noch 446 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt dazu kommen.
Dann würde dein Bedarf bei angenommen min.850 Euro liegen.
Auf dein Brutto kannst Du dann Freibeträge geltend machen, dass wären zunächst 100 Euro Grundfreibetrag, ab 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 Prozent und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 Prozent an Freibetrag dazu.
Bei 1004 Euro Brutto käme man auf 280,40 Euro an Freibetrag die dann von deinen angenommen 840 Euro Netto theoretisch abgezogen und vorerst um die 559,60 Euro anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würden.
Dazu kämen dann die 219 Euro Kindergeld, damit würde man dann auf angenommen rund 780 Euro gesamtes anrechenbares Einkommen kommen, der Bedarf läge aber bei angenommen min.850 Euro.
Somit könnte dann eine evtl.monatliche Aufstockung von 70 Euro möglich sein.
Bitteschön
Danke, aber wirklich ziemlich unwahrscheinlich das ich irgendeine Hilfe bekomme. Aber trzd danke
Wie gesagt, dass kann man ohne Antrag nicht wissen.
Der erste Schritt wäre dann zunächst BAB - zu beantragen, da kommt es dann ja unter anderem auch auf notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen an und nicht nur auf die Pauschalen die berücksichtigt werden.
Versuchs, aber ich glaube, Du liegst über dem Satz.
Du bekommst noch Kindergeld, so Du unter 25 bist und nicht mehr bei den Eltern lebst.
Danke für die Antwort. Was bedeutet unter dem Satz genau ? Das stand nämlich auch bei dem Rechner.
Heißt des also ich verdiene „zu viel“ um BAB berechtigt zu sein?
Dankeschön für die Erklärung. Aber ich hab das mit den letzten Satz nicht ganz verstanden was damit gemeint ist. Wie Unterhalt nicht min in dieser Höhe bekommen würdest ?