Anspruch auf Freistellung?

1 Antwort

Also bei praktisch allen Ehrenämtern bekommt man nichts ausser "Ehre" (eine nette Umschreibung für "gar nichts"). Ausser vl. Spaß/Freude und ein gutes Gefühl.

Leider =/

Viele (alle?) Länder haben aber auch spezielle Regelungen für spezielle Ehrenämter erlassen haben, insbesondere Freistellungen für Ehrenämter in der Jugendarbeit. Ob Betreuer für Erwachsen dazu zählt liest du am besten in deinem Landesgesetz nach, ich glaube aber eher nicht.


corinna69 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 23:18

Bei mir ist es so,dass keine Vorsorgevollmacht und auch keine Patientenverfügung da ist....Und nach einer schweren Herz OP die Person nicht ansprechbar ist,also habe ich mich als Betreuer zur Verfügung gestellt

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MertIs  29.06.2024, 23:20
@corinna69

Achso, wenn es um die Pflege naher Angehöriger geht, gibt es da Regelungen aber sonst? Zumindest nichts wovon ich wüsste.

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Bergfex49  29.06.2024, 23:51
@corinna69

Dein Einsatz ist lobenswert. Ohne Ehrenamt würde unsere Gesellschaft auseinanderfallen. Aber die Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer ist unentgeltlich. Du kannst eine pauschale Aufwandsentschädigung von 425 Euro im Jahr innerhalb von sechs Monaten geltend machen. Danach verfällt sie.

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corinna69 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 00:12
@Bergfex49

Es geht mir echt nicht ums Geld, mir fehlt einfach Zeit! Wie schon geschrieben, ich gehe 35 Stunden in der Woche arbeiten (examinierte Altenpflegerin) und an meinen freien Tagen fahre ich dann ins Krankenhaus, das geht ganz schön an die Substanz, da würde es mir echt helfen ,einen Tag extra Frei zu bekommen.....

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