Muss eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar vorher angekündigt werden?
Hallo,
ich habe gestern eine Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten. Ist es korrekt, dass man diese ohne Vorankündigung bekommen kann oder muss die vorher im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid angekündigt werden?
Fühle mich ein bisschen verarscht.
Vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
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Du hast ja Bußgeld für einen A-Verstoß oder den zweiten B-Verstoß gezahlt. Als Inhaber eines Führerschein auf Probe weiß man, dass das PZM zur Folge hat. Und im Optimalfall weiß man auch, welche Stufe fällig ist.
Angekündigt werden muss dir das nicht. Verarschen will dich auch niemand, wieso auch? Für dein Informationsdefizit kann ja keiner was.
Es ist die reguläre, rechtmäßige Folge von Ordnungswidrigkeiten.
Gruß S.
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Bin immer unglücklicher in diesem Land
Dann such dir ein anderes! Ohne Bullen. Viel Glück!
PS: und wieder nur an MICH adressiert .... Andere dürfen sich so äußern ... Ich habe solche Menschen auch satt ... In diesem meinem Land!
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Was soll man denn davon halten wenn man seine Unschuld sogar beweisen kann, aber ich damit nicht durchkomme?
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Du denkst, du beweist deine Unschuld! Es wird andere/-s geben, was deine Schuld beweist!
Diskutiere doch auch mit Crack darüber!
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Angekündigt wird das ASF z.B. durch das Wissen, das man sich in der Fahrschule aneignen könnte und auch sollte.
Daher müsste man wissen, das nach einem Punkt, der als A-Verstoß gewertet wird oder nach dem zweiten Punkt als B-Verstoß, auch ein Aufbauseminar zu erwarten hat.
Naja, Danke. Habe eine Dashcam im Auto, welche meine Unschuld beweist. Aber ist hier ja nichts wert. Der Bulle wollte sich die Aufnahme nicht mal ansehen und weiterhin hat’s auch nichts gebracht. Also musste ich für nichts das Bußgeld und den Punkt in Kauf nehmen, und jetzt halt auch diesen Wisch fürs Aufbauseminar. Bin immer unglücklicher in diesem Land