Anmeldung als Nebengewerbe?
Hallo,miteinander. Ich hab dieses Jahr Abi gemacht und plane bis zu meinem Studium beginn online etw. Geld zu verdienen,durch E-Commerce bzw. Reselling. Ich mach das schon länger privat mit meinen eigenen Gegenständen.
Nun,meine Frage:
Da ich momentan weder Schüler/Student oder Arbeitnehmer bin,aber mir in absehbarer Zeit noch nen Minijob suchen werde (20-25Std),wäre es ratsamer das Gewerbe als Nebengewerbe (Neben dem Minijob) oder als "reguläres Gewerbe" anzumelden?
Ich würds als Klein und Einzelunternehmer anmelden,falls es relevant ist.
Danke schonmal im Vorraus
MfG
4 Antworten
Macht keinen Unterschied.
Kleinunternehmen gibt es nicht.
Menschen die freiberuflich oder gewerblich tätig sind und deren Einkommen im vorigen Jahr 22k und im laufenden Jahr 50k€ nicht übersteigt.
Unternehmer, deren Umsatz (inklusive Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird, sind Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetzes (UStG).
das hat aber nichts mit dem Gewerbe zu tun, sondern mit dem Finanzamt. Ecommerce ist B2B Business, da macht die Kleinunternehmerregelung keinen Sinn weil eh keiner Umsatzsteuer zahlt, du aber dann keine Vorsteuer ziehen kannst.
Der Text ist im übrigen falsch, denn es ist ein KANN, kein MUSS.
Hallo Inkognito,
Das Gewerbe ist immer Gewerbe, egal ob Voll- oder Nebenerwerb.
Man kann aber freiwillig eine "Kleinunternehmerregelung" beantragen, das ist eine Vereinbarung mit dem Finanzamt.
"Kleinunternehmer" ist ein umgangssprachlicher Begriff, nutze den besser nicht, sonst weiß jeder das Du keine Ahnung hast.
Du gründest ein "Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung", so ist es richtig und so steht es auch in den Gesetzbüchern. 😊🙏💖
als Nebengewerbe (Neben dem Minijob) oder als "reguläres Gewerbe" anzumelden?
Du meldest ein Gewerbe an. Man kann kein "Nebengewerbe" anmelden.
Alex
Alles klar ok 👍 danke
Du meldest dein Gewerbe an und machst das Kreuz an der richtigen Stelle. Da wird irgendwo gefragt, ob das deine Haupteinnahmequelle ist, bzw. ob das als Nebengewerbe betrieben wird.
Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.
Da wird irgendwo gefragt, ob das deine Haupteinnahmequelle ist
Nein.
Noch natürlich.Hab´mal ein Bild meiner Gewerbeanmeldung angehängt.
Tatsächlich wird das gefragt. War bei meiner Gewerbeanmeldung nicht so. Ändert jedoch am Status des Gewerbes nichts
Meine ganzen Gewerbeanmeldungen sind so. Ich habe im laufen der letzten Jahre einiges angemeldet. E. sind die von Bundesland zu Bundesland verschieden?
Gewerberechtlich gibt es nur ein Gewerbe, und kein Nebengewerbe . Mit der Krankenkasse musst du aber klären deine Versicherungspflicht.
Doch. Aber man kann kein "Kleinunternehmen" anmelden. Man kann nur ein Gewerbe anmelden. Aber dennoch gibt es Kleinunternehmen bzw. Kleinunternehmer.