Anklage?

13 Antworten

Nein.

Manchmal/meistens erfährst Du es durch schriftliche Benachrichtigung und manchmal auch gar nicht, etwa wenn das Verfahren eingestellt wurde ohne Dich zuvor abzuhören.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

wiki01  31.08.2021, 13:33

abzuhören?? 🤔

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superseegers  31.08.2021, 12:12

Wenn das Verfahren eingestellt wurde war man nie angeklagt. An dem Punkt des Verfahrens gibt es nur Einstellung oder Anklage.

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Diese Stelle heißt Amtsgericht und es ist wie bei einem Casting:

"Rufen Sie uns nicht an; wir melden uns bei Ihnen!"

Das erfährst Du garantiert als erster.

Wenn du angeklagt bist, ist dir die Anklageschrift mit Zustellurkunde zugestellt. Dann weißt du es, da muss nirgends nachgefragt werden.

Du meinst wahrscheinlich ob man angezeigt wurde, oder? Also tatsächlich kann man das bei der Polizei anfragen. Wenn verdeckte Ermittlungen gegen dich laufen, wird dir das natürlich niemand sagen. Außerdem wäre das in keinem Fall anzuraten, da man damit "schlafende Hunde" wecken kann und es demnach tatsächlich zu einem Ermittlungsverfahren kommen könnte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

superseegers  31.08.2021, 12:42

Selbst innerhalb der Polizei weiß nicht jeder, wenn verdeckt ermittelt wird.

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superseegers  31.08.2021, 12:47
@Rumino

Naja, lies Deinen Kommentar, darauf ging ich ein. Gehst Du zu einer Wache und fragst ob gegen Dich ermittelt wird, könnten Dir die Beamten gar nicht sagen ob verdeckt ermittelt wird, selbst wenn sie es wollten.

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Rumino  31.08.2021, 12:49
@superseegers

Verdeckte Ermittlungen werden sehr wohl auch nach den allgemeinen Ermittlungsregeln und -Grundsätzen durchgeführt. Außerdem stellt sich diese Frage erstmal garnicht, weil nie eine Auskunft über verdeckte Ermittlungen erteilt wird. Finde den Kommentar sehr unqualifiziert.

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superseegers  31.08.2021, 12:57
@Rumino

Danke für die Blumen. Wenn die OK ermittelt ist der polizeiinterne Datensatz (Vorgangsverwaltung) erstmal nur für wenige bestimmte Nutzer sichtbar. Dazu gehören auf keinen Fall Beamte des Wachdienstes. Selbstverständlich wird über verdeckte Ermittlungen nichts bekannt gegeben, sonst trügen sie nicht diesen Namen. Und was Qualifikationen betrifft, meine kannst Du nicht beurteilen.

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Rumino  31.08.2021, 16:12
@superseegers

Nochmal. die Frage stellt sich nichtmal. Doch ich kann das beurteilen, weil der Kommentar keinen Sinn macht.

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superseegers  31.08.2021, 17:06
@Rumino

Nochmal, ein hypothetisch Anfrage beim "Falschen" oder sogar beim korrekten Ansprechpartner (Datenschutzbeauftragter) ergäbe, selbst wenn der (rechtswidrig) nachschaute, in dem Fall kein Ergebnis. Jetzt deutlicher?

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Rumino  31.08.2021, 17:22
@superseegers

Ermsthaft, was verstehst du an diesem einfachen Sachverhalt nicht? Jede verdeckte Ermittlungsmaßname die gegen eine Person laufen, sei es die Telekommunikationsüberwachung, die Observation, das Einschleusen von V-Leuten, die Benutzung von tatsächlichen verdeckten Ermittlern, oder sonstige atypischen und typischen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen werden dir auf Nachfrage nicht mitgeteilt werden, da es den Ermittlungszweck gefährdet. Selbst wenn irgendwer von der Polizei, und sei es auch nur die Reinigungskraft beim Toiletten Putzen, es mitbekommen würde, dürfte es dir niemand sagen, da es natürlich, wie bereits aufgeführt, den Ermittlungszweck gefährden würde. Das heißt, dein wunderschönes aber dennoch nutzloses Abladen von Wissen über die Vorgangsverwaltung in allen Ehren, die Frage, wer irgendwas in der Polizei wissen darf und wer nicht, stellt sich garnicht erst, da es vor allem erstmal der Bürger gegen den ermittelt wird nicht erfahren darf.

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