Fahrradträger & Auto gleiches Kennzeichen?
Hi!
Muss ich, wenn ich mit einem Fahrradträger (kein Anhänger, also ohne räder) unterwegs bin, auf dem Träger das gleiche Kennzeichen haben wie auf dem Auto? Oder kann das auch unterschiedlich sein?
Danke!
6 Antworten
Der Fahrradträger gehört zum Fahrzeug dazu. Es braucht keine richtigen Kennzeichen, sondern stattdessen nur eine Wiederholung des Kennzeichens. Es muss also die gleichen Zeichen sein, wie beim Fahrzeug. Ein anderes Kennzeichen ist nicht zulässig.
Da der Fahrradträger kein eigenes Fahrzeug ist, muss er das gleiche Kennzeichen haben.
Ja klar muß dies nur eine Kopie von dem hinteren Kennzeichen sein, also ohne Stempel!
Natürlich das Gleiche! Und nicht das von Auto abschrauben und an den Träger. Sondern das muss ein zusätzliches Kennzeichen sein.
Es muss das gleiche Kennzeichen sein, der Träger ist ja kein eigenständiges Fahrzeug.