Fahrradträger & Auto gleiches Kennzeichen?

6 Antworten

Der Fahrradträger gehört zum Fahrzeug dazu. Es braucht keine richtigen Kennzeichen, sondern stattdessen nur eine Wiederholung des Kennzeichens. Es muss also die gleichen Zeichen sein, wie beim Fahrzeug. Ein anderes Kennzeichen ist nicht zulässig.

Da der Fahrradträger kein eigenes Fahrzeug ist, muss er das gleiche Kennzeichen haben.

Ja klar muß dies nur eine Kopie von dem hinteren Kennzeichen sein, also ohne Stempel!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich das Gleiche! Und nicht das von Auto abschrauben und an den Träger. Sondern das muss ein zusätzliches Kennzeichen sein.

Es muss das gleiche Kennzeichen sein, der Träger ist ja kein eigenständiges Fahrzeug.