Anhänger ablasten?
Hallo zusammen,
ich habe da eine frage, ich möchte mir einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamzuladung von 2000 kg zulegen. Mein Zugfahrzeug darf max. 1700 kg ziehen. Wäre es erlaubt den Anhänger zu ziehen wenn dieser komplett 1700 kg nicht überschreitet obwohl eine höhere Zuladung möglich wäre oder wäre eine Ableitung hier besser? Habe den Führerschein zum Anhängerfahren auch. Was meint Ihr? Vielen Dank schon mal.
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5 Antworten
Salue Sarah
Bei Fahren zählt das Betriebsgewicht des Anhängers. Bleibt es unter 1700 kg darfst Du mit diesem Zugwagen damit fahren.
Bei Ausweis ist es zumindest bei uns (CH) so, dass das Gesamtgewicht des Anhängers zählt. Du hast ja aber den Ausweis für Anhänger. Leute mit dem normalen PW-Ausweis müssten also einen Zugwagen verwenden, der maximal 1500 kg Gesamtgewicht hat. Solche Kleinwagen können meistens nicht viel ziehen.
In einem solchen Fall wäre eine Nutzlastreduktion sinnvoll. Z.B. auf 1700 kg. Der Zugwagen dürfte dann immerhin 1800 kg Gesamtgewicht haben. Da findet man geeignete Autos.
Tellensohn
hängt in erster linie von deinem führerschein ab,bei nur B dürfen beide geamtgewichte die 3,5ton gesamt nicht überschreiten.fallst du BE hast kannst den anhänger unbesorgt ziehen,er darf dann eben nicht mehr wie 1700kg haben,eigengewicht plus zuladung
Wenn du BE hast, dann gilt nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers. Also du darfst ruhig das Anhänger fahren, du darfst es nur nicht komplett beladen. Solange der Anhänger das Gewicht von 1700kg nicht überschreitet ist alles gut.
Für die Anhängelast zählt das tatsächliche Gewicht. Da brauchst Du nicht für anlasten.
Nur für den Führerschein zählen die zulässigen Massen.
Korrekt!
Denk aber dran, dass es wenig Spaß macht zu fahren, wenn die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges komplett ausgereizt ist. Das ist nicht lustig dann...
Wenn das gesammtgewicht nicht überschritten wird passt alles