Angestelltenlehrgang 1 = Verwaltungsfachangestellter?

2 Antworten

Du kannst dich nach Bestehen der Fortbildung so bezeichnen, wie die Fortbildung es gestattet. Dies wird auch in deinem Zeugnis stehen. Ich bezweifle aber, dass dort Verwaltungsfachangestellter steht. Ein Angestelltenlehrgang I ist i. d. R. eine Fortbildung i. S. d. Paragraphen 54 BBiG. Die jeweilige Prüfungsordnung schreibt dann fest, welche Bezeichnung nach erfolgreichem Abschluss geführt werden darf. Grundsätzlich steht die Ausbildung Verwaltungsfachangestellter der Fortbildung gleich in der Praxis.

Der Angestelltenlehrgang II oder auch Verwaltungsfachwirt ist ebenso eine Fortbildung. Die Zugangsvorraussetzungen sind ebenfalls in der Prüfungsordnung geregelt. Im Regelfall kann aber sofort nach Beendigung der ersten Fortbildung mit der zweiten begonnen werden.

Meine Schwägerin hat auch den Lehrgang 1 gemacht, damit sie Verwaltungsfachangestellte wird. Du bekommst am Ende ein Zertifikat von deiner Abteilung. Danach kannst du den Lehrgang 2 machen, wenn die Stelle oder Platz frei ist. Hier müsstest du dich bewerben, wenn du angenommen wirst, dann kannst du mit dem Lehrgang 2 starten. Ansonsten warten, bis du wieder dran bist. So war es zumindest bei meiner Schwägerin gewesen.