Frage zum Stellenangebot?

3 Antworten

Soweit es sich um den Geprüften Fachmann für kaufmännische Betriebsführung im Sinne der Handwerksordnung handelt, zählt dies darunter, da dieser Abschluss zur Stufe 5 des DQR und die anderen Berufe zur Stufe 4 des DQR zählen.

Ich musste erstmal googlen was ein Fachmann für kaufmännische Betriebsführung ist. Ich glaube nicht, dass dieser Lehrgang alleine die Bildungsvoraussetzung erfüllt. Sofern Du überhaupt zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden würdest, wird sich der AG sicherlich für einen anderen Bewerber mit einer besseren Qualifikation entscheiden.

Öffentliche AG legen meistens recht viel Wert auf die einschlägige Vorqualifikation.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

playboy1993333 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:43

Also der kaufmann für kaufmännische betriebsführung ist nicht gerade ohne 😃 ich glaube da ist eine Ausbildung zum Bürokaufmann einfacher

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HanniManni04  26.08.2024, 20:48
@playboy1993333

Aber es ist doch gar keine richtige betriebliche Ausbildung oder? Öffentliceh Arbeitgeber suchen primär Leute mit dem Angestelltenlehrgang oder die ReNos, weil die Gesetze lesen können.

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  • oder eine abgeschlossene gleichwertige kaufmännische Ausbildung

Ich denke unter diesen Punkt fällt das. Allerdings muss das die HR-Dame die deine Bewerbung liest halt auch verstehen.....