An wen und welche Adresse (Kündigung)?

1 Antwort

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/muster-kuendigung-arbeitnehmer/

Wichtigster Satz:

Das Kündigungsschreiben muss handschriftlich unterschrieben werden.

Im Zweifel als Einschreiben mit Rückschein (manche weigern sich aber zu unterschreiben und bekommen den Brief dann nicht) oder als Einwurf-Einschreiben, wenn du nicht einen Zeugen hast, mit dem du den Brief bei der Arbeit einwerfen willst, der auch den Inhalt des Briefes gelesen hat und sagen kann, dass du genau den Brief den er gelesen hat eingeworfen hast.

Und zwar immer an die Adresse, die im Arbeitsvertrag steht (außer es gab eine Betriebsübernahme etc. und du hast diesbzgl. kein Schreiben bekommen).

Du kannst im Kündigungsschreiben ja deine Personalnr., Niederlassung, Abteilung/direkter Vorgesetzter etc. erwähnen, damit die das richtig zuordnen können.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung