Amtstierarzt anzeigen, ist es möglich?

11 Antworten

Und der Postbote bastelt bei euch auch Papierflieger, damit er das Grundstück nicht betreten muss?

wo liegt jetzt eigentlich dein Problem? Der Hund muss im Zwinger leben und der Mann geht einer möglichen Ordnungswidrigkeit nach.

Was wäre dir lieber? Das man den Hund gleich abholen lässt? Warum fällt es dir jetzt so schwer mit dem Amt zusammenzuarbeiten und warum machst du nun so eine Welle, weil der Mann das Grundstück betreten hat? Wie soll er das Ticket sonst zustellen?

Und wenn ich schon lese: er hatte ja keinen Durchsuchungsbefehl...

Also sorry, aber so ganz ernst nehmen kann man die Frage nicht! Und dieser Amtstierarzt wird nun hoffentlich auch dreimal genau hinschauen, ob das Tier artgerecht gehalten wird. Aber anzeigen kannst du ihn selbstverständlich...


dermopedauto 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:03

es gibt für pakete und post und sonstiges einen postkasten beim tor

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Kessie1  07.04.2022, 17:04
@dermopedauto

Das mag ja sein. Und klar war es nicht in Ordnung, dass er einfach in den Garten gegangen ist. Aber hier geht es am Ende ja auch ums Tierwohl. Hätte er lieber gleich mit der Polizei und einem Durchsuchungsbeschluss auftauchen sollen?

Du erklärst es ihm, dass es nicht ok war und arbeitest mit ihm zusammen. Das wäre doch der einfachste Weg, oder?!

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dermopedauto 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:08
@Kessie1

ja das stimmt, hätte ich gemacht wenns nicht um seine rassistische kommentare gehen müsste beim telefon dass ich mich um die gesetzte kümmern muss die es im land gibt (weil ich kein österreicher bin) und solche scheißen, unserer hund ist mit uns ebenso im haus wenn wir da sind aber wenn keiner da ist dann wird er draußen gelassen

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Virgilia  07.04.2022, 18:47
@dermopedauto

Es ist nicht rassistisch, wenn du darauf hingewiesen wirst, dass du dich an die Regelungen und Gesetze deines Wohnortes halten musst. Oder das du dich im Vorfeld über die Bestimmungen informieren und diese umsetzen musst. Das hat nichts mit deiner Herkunft zu tun und gilt für gebürtige Österreicher genauso wie für Zugezogene und Urlauber.

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Kessie1  07.04.2022, 21:05
@dermopedauto

Verstehe ich jetzt nicht wirklich... Was ist denn daran rassistisch? Es ist doch lediglich ein Hinweis darauf, dass du dich dann eben über geltende Gesetze in Bezug auf die Zwingerhaltung informieren solltest.

Im übrigen kennen wir den gesamten Gesprächsverlauf auch nicht... Aber du kommst von Hausfriedensbruch nun zum Rassismus. Also da scheint mir doch einiges an Verständigung im argen zu liegen. Vielleicht hörst du den angeblichen Rassismus nun auch nur deswegen heraus, weil du eh angenervt bist weil der Mann dich auf den kleinen Zwinger hingewiesen hat.

Aber nun hast du ja Kenntnis darüber, dass der Zwinger offensichtlich zu klein ist. Also ändere es umgehend ab. Oder denke einfach mal darüber nach, ob es für deinen Hund nicht einfach schöner wäre, wenn du ihm einen Hundesitter gönnst, anstatt ihn wegzusperren wenn du nicht da bist. Hunde sind nun mal Rudeltiere und ich weiß ja nicht, wie lange am Tag das Tier da nun in seinem Zwinger sitzen muss, aber Tierliebe geht irgendwie anders... Bei uns in D ist übrigens Zwingerhaltung in reinen Wohngebieten mittlerweile verboten. Gut so!

Und du solltest verstehen, dass es dem Amtstierarzt um das Wohl des Tieres geht! Auch wenn du dich persönlich auf den Schlips getreten fühlst, solltest du es ihm da doch aber gleich tun und deine persönlichen Empfindlichkeiten auch mal zurück stellen, oder?

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Wenn der Zwinger zu klein ist, ist er zu klein, egal wie lange das Tier dort eingesperrt ist. Ausserdem braucht keiner auf deinen Grund gehen wenn der Zwinger samt Hund von weiten zu sehen sind. Wie groß der Zwinger für deinen Hund sein soll, sagt dir dein TA, der kennt sich genau aus.


dermopedauto 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:32

na der zwinger muss mindestens 15 m² groß sein, und so groß ist er auch

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Virgilia  07.04.2022, 18:57
@dermopedauto

Das ist eine Voraussetzung für die Zwingerhaltung, du musst alle Anforderungen erfüllen. Wenn der Platz für die Hütte z.B. bei deinen 15qm mit eingerechnet ist, ist der Zwinger bereits zu klein.

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Also diese Diskussion hier ist doch völlig unsinnig. Ein Nachbar hat Dich angezeigt. Das wird er ja nicht gemacht haben weil bei Eurer Hundehaltung alles bestens ist oder ?

Der Amtstierarzt muss dieser Anzeige nachgehen. Und der ist eine Amtsperson und kein Briefträger. Wenn der auf Euer Grundstück gegangen ist um nach dem Hund zu schauen - da wirst Du nichts machen können. Wenn Du ihn anzeigen willst - was glaubst Du macht das Amt dann ????

Wenn der Amtstierarzt eine Nachricht hinterlassen hat dass ihr ihn anrufen sollt - dann wird er etwas gefunden haben was nicht in Ordnung ist.

Also jetzt halt mal den Ball flach und sei froh wenn Du nicht noch wegen Fundunterschlagung oder gar Diebstahl angezeigt wirst. Man kann einen Hund den man irgendwo "findet" nicht einfach mitnehmen und in einen Zwinger sperren. Vielleicht ist der nur irgendwo abhanden gekommen und die Besitzer suchen sich dumm und dämlich nach dem Hund.

Wir leben hier in der Tat nicht in einem Land wo sowas normal ist. Man sollte sich schon an die Gesetze halten die hier herrschen. Da hat der gute Amtstierarzt schon recht.

15 Quadratmeter sind gesetzlich normal in Österreich. Ich würde das direkte Gespräch mit dem Herrn suchen und ihm dabei alles erklären. Er darf bis zur Haustür gehen, doch in den Garten hinten darf er so einfach nicht,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einige Haustiere.

dermopedauto 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 16:59

EBEN DANKE DER ERSTE MENSCH DER KEINE UNNÖTIGE SACHEN SCHREIBT

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Aveairam  07.04.2022, 17:00
@dermopedauto

Ich habe selbst einen Schääferhund und kenne mich mit den österr. Tieschutzgesetzen sehr gut aus.

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dermopedauto 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:05
@Aveairam

danke wirklich, also 15 quadratmeter ist gemeint dass er mindestens 7 und halb meter per seite hat oder?

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Aveairam  07.04.2022, 17:07
@dermopedauto

Das ist der genaue Gesetzestext:

1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung

(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.

(2) Jeder Zwinger muss über eine uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche von 15 m2 verfügen. In diese Fläche ist der Platzbedarf für die Hundehütte nicht eingerechnet. Für jeden weiteren Hund sowie für jede Hündin mit Welpen bis zu einem Alter von acht Wochen muss eine zusätzliche uneingeschränkt benutzbare Grundfläche von 5 m2 zur Verfügung stehen.

(3) Die Einfriedung des Zwingers muss so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht zerstören, nicht überwinden und sich nicht daran verletzten kann. Einfriedungen müssen mindestens 1,8 m hoch sein und ausreichend tief im Boden verankert sein.

(4) An der Hauptwetterseite muss der Zwinger geschlossen ausgeführt sein. Die Zwingertüren sind an der Zwingerinnenseite mit einem Drehknauf auszustatten. Die Türen sind so auszuführen, dass sie nach innen aufschwingen.

(5) Der Zwingerboden und alle Einrichtungen des Zwingers müssen so gewählt und gestaltet werden, dass die Gesundheit der Hunde nicht beeinträchtigt wird und dass sie sich nicht verletzten können. Der Boden ist so auszuführen, dass Flüssigkeit abfließen kann. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig verletzten können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Außerhalb der Hundehütte muss eine Liegefläche aus wärmedämmendem Material bereitgestellt werden. Das Innere des Zwingers muss sauber, ungezieferfrei und trocken gehalten werden.

(6) Der Zwinger muss ausreichend natürlich beleuchtet sein.

(7) In Zwingern sind bauliche Vorkehrungen derart zu treffen, dass für alle im Zwinger gehaltenen Hunde jederzeit schattige Plätze zur Verfügung stehen.

(8) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten im Sprung erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, angebracht sein.

(9) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in einem Zwinger gehalten, so sind die Zwinger so anzuordnen, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben. Bei unverträglichen Hunden ist Sichtkontakt untereinander zu verhindern.

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Warum willst Du die Sache noch weiter eskalieren lassen?
Da ziehst Du nur den Kürzeren, denn das Veterinäramt (Amtstierarzt) kann noch viel mehr als Dir nur einen Zettel an die Türe heften.

Nach einem Zutrittsverbot rückt der Amtstierarzt mit der Polizei an und dann hast Du noch nicht mal Zeit, Dich von Deinem Hund zu verabschieden.
Der Hund kommt dann mit und Du bekommst ein Tierhaltungsverbot.

Also bleibt sachlich, kooperiere mit den Behörden und stelle die geforderte artgerechte Hundehaltung her, sonst hast Du die Anzeigen am Hals und keinen Hund mehr.


dermopedauto 
Beitragsersteller
 07.04.2022, 17:06

problem ist der hund gehört nicht mal uns, wurde als baby im wald gefunden beim spazieren und wir wollten es für paar monate halten danach vergeben an wem anderen

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TheoBN  07.04.2022, 17:07
@dermopedauto

Kläre das alles mit dem Amtstierarzt, denn da läuft jetzt eine Vorgang gegen Dich!!

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Nicoztz  07.04.2022, 18:22
@dermopedauto

Du kannst froh sein wenn du keine saftige Strafe bekommst also du bist der einzige der eine Anzeige verdient hat

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