Amtsgerichtschreiben in einer Nachlassangelegenheit?
Die einzige Schwester (Ehemann/Onkel und Kind/Cousin verstorben, keine Enkel, keine Urenkel...) meiner Mutter (2005 auch schon verstorben) - also meine Tante mütterlicherseits, ist kürzlich mit 90 verstorben. Im oben genannten Anschreiben des zuständigen Amtsgerichts am Wohnort meiner Tante, werde ich aufgefordert, Namen und Anschrift meiner Geschwister zu benennen.
Möglicherweise werden wir uns mit der Frage auseinander setzen müssen, ihr Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Wir haben und hatten NIE Kontakt! Die Tante war auch nicht auf der Beerdigung meiner Mutter/ihrer Schwester.
Wer kann mir/uns etwas raten? Das Erbe könnten ja auch Schulden sein...
4 Antworten
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Für dich beginnen mit Zustellung des Schreibens die 6 Wochen um die Gedanken zu machen über Ausschlagung oder Annahme
Ohne Kontakt ist die Annahme einer Erbschaft immer mit Risiko verbunden. Auch wenn die Nachlassinsolvenz eine Möglichkeit ist - du solltest hierfür einen Anwalt beauftragen und es ist mit Zeit, Stress und Aufwand verbunden. Selbst ohne Schulden - du musst Unterlagen sichten, Verträge kündigen, Versicherungen informieren. Aber ihr habt ja bereits den Nachlass eurer Mutter abgewickelt - bei der Tante fischt ihr komplett im Trüben.
Wenn Tante nicht in Bayern verstorben- wäre es interessant wer die Ermittlung der Erben betrieben hat- deutet in der Regel auf Gläubiger hin. Kam das Schreiben direkt vom Gericht oder von einem vom Gericht bestellten Nachlassverwalter?
Auskunft bekommst du nur übers Umfeld, aus persönlichen Unterlagen oder ein vielleicht vorhandenem Nachlassverwalter. Ein Betreuer - ist dir keine Rechenschaft schuldig.
Überlegt euch was ihr von Tante noch wisst: Immobilie, eigene Rente, Witwenrente, Lebensstandard...
Sofern ihr euch fürs Ausschlagen entscheidet - denkt daran evtl.vorhandene Kinder zu informieren, für Minderjährige solltet ihr dann ebenfalls ausschlagen , gemeinsam mit dem weiteren Sorgeberechtigten. Volljährige Kinder könnt ihr zur Ausschlagung direkt mitnehmen, dann fällt die Gebühr nur einmal an.
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Stirbt die Tante ohne eigene Nachkommen, fällt grundsätzlich das Erbe an die Eltern der Tante. Falls diese nicht mehr leben (was ja hier anzunehmen ist) fällt das Erbe an die Geschwister. Soweit Geschwister vorverstorben sind, fällt deren Anteil an deren Kinder, also die Nichten und Neffen.
Nachdem unser Erbrecht so geregelt ist, dass die Erbfolge sofort nach dem Tode eintritt seid ihr bereits Erben. Ihr müsst euch über den Nachlass kundig machen und könnt ab Kenntnis von der Erbschaft diese innerhalb einer Frist ausschlagen.
Die Ausschlagung kann zur Niederschrift beim Nachlassgericht geführt werden, das den Erbfall bearbeitet.
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Nicht, wenn du dich jetzt um einen Termin bei deinem AG oder einem Notar kümmerst.
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Ihr seid die Erben, die ausfindig gemacht werden mussten, um den Nachlass zu regeln. So was geschieht automatisch, wenn jemand stirbt und nachgeforscht wird seitens der Behörden.
Ein Erbe kann angenommen, aber auch ausgeschlagen werden, das bedarf jedoch einem Notartermin, wo das beurkundet wird.
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Danke, das war mir schon bekannt...Ich habe meine Geschwister schon informiert.... Eine meine Schwestern würde ein mögliches Erbe annehmen, weil sie an ein positives Erbe denkt und ich würde es eher ausschlagen, weil es ja auch Schulden sein können... gibt es eine Möglichkeit herauszufinden, ob es sich um Schulden oder Guthaben handelt?
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Das ist nicht einfach zu entscheiden.
Da man nur 6 Wochen Zeit hat eine Erbschaft abzulehnen sollte man versuchen Informationen zu bekommen. Zutritt zur Wohnung, zu Unterlagen. Banken geben sicher keine Auskunft ohne Erbschein.
Hatte die Verstorbene einen Betreuer ? Wohnte sie im Heim, einer Mietwohnung oder in der eigenen Immobilie ?
Als Erbe muss man sich kümmern.. Wohnung auflösen, Abos kündigen, Beerdigungskosten.
Das Risiko von grossen Schulden ist aber begrenzt .. es gibt da auch die Möglichkeit der nachlassinsolvenz.
"ab Kenntnis von der Erbschaft" - Da ist ja sicherlich ein andres Schreiben, welches an mich und meine 3 Geschwister ergeht, wenn ich das oben genannte Schreiben beantworte. Der Todestag war der 05.11.2023 dieser Brief ist vom 24.06.2024 und ich habe ihn noch nicht beantwortet...
Die Frist 6 Wochen ist ja sehr kurz!